Abnahme ist nicht periodische Kontrolle
In der Praxis werden zwei Begriffe regelmässig verwechselt: die Abnahme (die Erst-Inbetriebnahme, sobald die Anlage fertiggestellt ist) und die periodische Kontrolle (die wiederkehrenden Prüfungen während des Betriebs). Dieser Leitfaden behandelt die erste: was zwischen dem Ende der Montage und dem Moment geschieht, in dem das Gebäude sicher bezogen werden kann.
Die Unterscheidung ist nicht bloss akademisch. Die Abnahme bedingt eine präzise Dokumentationskette, Prüfungen in zwei Schritten und eine Kontrolle der Behörde, die man lange im Voraus vorbereitet. Sie zu verpassen heisst, den Bezug des Gebäudes hinauszuschieben.
Vor der Abnahme: die zu übergebende Dokumentation
Vor der Abnahme des Bauwerks muss eine vollständige Dokumentation zu den Brandfallsteuerungen den Eigentümern und Betreibern übergeben und vor Ort hinterlegt werden (z. B. bei der Brandmeldezentrale). Die BSE 108-15 Ziff. 7.5 legt den Mindestinhalt fest:
- das finale Konzept zu den Brandfallsteuerungen;
- die Bereichspläne und das Anlagenprinzip;
- die Brandfallsteuermatrix;
- die Dokumentation der automatischen und manuellen Ansteuerung (und der Elektroinstallation);
- bei softwarebasierten Systemen die Dokumentation und die Programmierung;
- das Skript und das Programm der Integraltests;
- die Wartungspläne, das Pflichtenheft des Anlageverantwortlichen und das Kontrollbuch.
Für die Detektionsanlage selbst verlangt die SES-Richtlinie (SES-DT Ziff. 11.1) die Übergabe der technischen Akte und des Kontrollbuchs (hinterlegt bei der Steuer- und Anzeigeeinrichtung, allenfalls als Cloud-Lösung): Regelung der Verantwortlichkeiten, Ereignisjournal, Prinzipschema, Kurzbedienungsanleitung und Informationen zur Alarmübertragung.
Hinweis
Die Dokumentation ist kein Lieferobjekt, das man nach Bauende zusammenstellt: Das Skript und das Programm der Integraltests müssen vor den Prüfungen vorliegen, da sich diese darauf stützen.
Die Prüfungen: zuerst einzeln, dann integral
Die SES-Richtlinie verlangt eingehende Prüfungen (Hardware und Software), welche die Funktionsfähigkeit jedes Elements sicherstellen: automatische und manuelle Melder, Ansteuerung der Ausgangskontakte, interner und externer Alarm (SES-DT Ziff. 11). Die BSE gliedert diese Prüfungen in zwei Schritte.
1. Die Einzeltests (BSE 108-15 Ziff. 6.4.1). Der Monteur nimmt die Anlage in Betrieb und stellt sie ein, dann erstellt er eine Fertigstellungsbestätigung (Installationsattest, Messprotokoll). Der technische Bauleiter führt anschliessend die Vorabnahme des betreffenden Bereichs durch, hält sie in einem Protokoll fest und lässt die Mängel beheben.
2. Der Integraltest (BSE 108-15 Ziff. 6.4.2). Er überprüft den ordnungsgemässen Funktionszustand aller Brandfallsteuerungen, sobald alle Bereiche fertiggestellt sind. Er stützt sich auf die Dokumentation, wird in einem Protokoll festgehalten und darf erst beginnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
| Voraussetzung (BSE 108-15 Ziff. 6.4.2 Abs. 4) | Anforderung |
|---|
| Detektion | Geräte vollständig montiert, Einzeltests erfolgreich und protokolliert |
| Angesteuerte Einrichtungen | Ebenso (Klappen, Türen, Rauchabzug…) |
| Übertragungswege | Automatische und manuelle Ansteuerung getestet und protokolliert |
| Sicherheitsstromversorgung | Vollständig montiert und bereit |
| Gebäude | In einem Zustand, der Tests wie im realen Betrieb erlaubt |
Der Integraltest deckt alle Auslösezonen ab, automatisch wie manuell, und umfasst einen Netzausfalltest (Black-out, Abschaltung der normalen Stromversorgung), um den Funktionserhalt zu prüfen. Eigentümer und Betreiber sollten daran teilnehmen. Der Gesamtverantwortliche für die Brandfallsteuerungen (BSE 108-15 Ziff. 6.1) plant, leitet und dokumentiert den Ablauf: im Bauprogramm ist überdies eine verbindliche Frist für die Tests und die Mängelbehebung zu reservieren.
Die Rolle von SIA 2046
Der Integraltest betrifft nicht nur die BMA: Er koordiniert die Gesamtheit der gebäudetechnischen Systeme. Das ist Gegenstand des technischen Hefts SIA 2046 «Integrale Tests von Gebäudetechniksystemen», das den Ablauf in drei Stücke gliedert: Testprogramm, Testablauf und Testprotokoll. Für den Brandschutzteil ergänzen sich SIA 2046 und die BSE: Die BSE trägt die Anforderungen an die Brandfallsteuerungen, SIA 2046 orchestriert den Test zum Zeitpunkt von Abnahme und Inbetriebnahme, an der Schnittstelle aller Gewerke.
Die Kontrolle der Behörde und das Protokoll
Sind die Prüfungen bestanden, folgt die offizielle Kontrolle.
- Information der Behörde: Vor der Abnahme des Bauwerks ist die Brandschutzbehörde über die Fertigstellung der Brandfallsteuerungen zu informieren; auf Verlangen sind ihr die Protokolle der erfolgreichen Integraltests vorzulegen (BSE 108-15 Ziff. 8.2). Verlangt es die Behörde, sind ihr die Konzepte noch früher vorzulegen, vor dem Rohbau (Ziff. 8.1).
- Installationsattest: Die Übergabe des VKF-Formulars «Installationsattest» bestätigt die Konformität der BMA mit den Richtlinien; allfällige Abweichungen werden darin aufgeführt (SES-DT Ziff. 11.3).
- Abnahmekontrolle: Die zuständige Behörde führt die Kontrolle in Anwesenheit des Errichters durch (und, wenn möglich, der planenden Firma und des Anlageverantwortlichen). Sie stellt fest, ob die Vorschriften eingehalten sind und ob das System seine Funktion erfüllt. Achtung: Diese Kontrolle entbindet die Fachfirma nicht von ihrer Verantwortung (SES-DT Ziff. 11.3).
- Abnahmeprotokoll: Bei der Übergabe an den Kunden wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet (SES-DT Ziff. 11.2).
Nach der Abnahme geht die Verantwortung für den Funktionserhalt auf die Eigentümer und Betreiber über (BSE 108-15 Ziff. 8.2). Damit schliesst sich der Kreis zum periodischen Integraltest, der während des Betriebs die Stafette übernimmt.
Abnahme-Checkliste
- Vollständige Dokumentation bereit und vor Ort hinterlegt (BSE 108-15 Ziff. 7.5, SES-DT Ziff. 11.1).
- Skript und Programm der Integraltests erstellt.
- Einzeltests durchgeführt, Mängel behoben, Vorabnahme protokolliert.
- Voraussetzungen für den Integraltest erfüllt (Montage, Stromversorgung, Gebäudezustand).
- Integraltest auf allen Zonen durchgeführt, automatisch und manuell, Black-out inklusive, protokolliert.
- Brandfallsteuermatrix aktuell und mit der realen Anlage übereinstimmend.
- Behörde informiert, Installationsattest übergeben, Abnahmekontrolle geplant.
- Abnahmeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abnahme ist die Erst-Inbetriebnahme, getrennt von der periodischen Kontrolle: Sie hat ihre eigene Dokumentationskette und ihre eigenen Prüfungen.
- Die Prüfungen gehen vom Einzelnen zum Ganzen: Einzeltests (Ziff. 6.4.1), dann Integraltest (Ziff. 6.4.2), Black-out inbegriffen.
- SIA 2046 koordiniert den Integraltest zwischen den Gewerken; die BSE trägt die Anforderungen an die Brandfallsteuerungen.
- Kontrolle der Behörde und beidseitig unterzeichnetes Protokoll schliessen die Abnahme ab, entlasten die Fachfirma aber nicht von ihrer Verantwortung.
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Dieser Artikel dient zur Information und ersetzt weder die anwendbaren Richtlinien noch die Beurteilung durch die zuständige Behörde. Referenzen: VKF-Brandschutzerläuterung 108-15 «Funktionserhalt der Brandfallsteuerungen», SES-Richtlinie «Brandmelde- und Alarmierungssystem» (Ausgabe 01.07.2021) und technisches Heft SIA 2046.