Periodische Kontrollen von Brandmeldeanlagen
Die NEPI 108-15 und die SES-Richtlinie BMA (Kap. 12) legen die obligatorischen Kontrollen fest: eine regelmässige betriebliche Sichtkontrolle, eine jährliche Wartung, eine periodische Funktionskontrolle alle zwei Jahre (inkl. Prüfung der Steuerungen) und mehrjährige Integralprüfungen (Zyklen 2/4/6 Jahre je nach Risikokategorie). Die Revision der Melder erfolgt je nach Typ alle 6 bis 8 Jahre.
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