Zwei Systeme, zwei sich ergänzende Logiken
Detektion und Sprinkler zielen auf denselben Brand, aber nicht auf dieselbe Weise. Die Detektion erkennt den Brand früh, alarmiert und löst die Brandfallsteuerungen aus; die Sprinkler löschen oder begrenzen den Brandherd lokal, ohne menschliches Eingreifen. Weit davon entfernt, sich zu konkurrenzieren, ergänzen sich beide Anlagen. Sie sind allerdings korrekt zu koordinieren, denn sie teilen Signale, Steuerungen und Prüfungen.
Wann der Sprinkler die Detektion ersetzt, und wann nicht
In bestimmten Fällen kann die Sprinkleranlage eine flächendeckende Detektion ersetzen. Die Brandschutzrichtlinie lässt dies zum Beispiel für Beherbergungsbetriebe geringer Höhe der Kategorien [b] und [c] zu, wenn ein Konzept «Löschanlage» gewählt wird (BSR 20-15 Ziff. 2.2.2 Bst. c, siehe Wann ist eine BMA Pflicht). Doch diese Befreiung ist nie vollständig: Fast immer bleibt eine Detektion dort, wo sie Brandschutzeinrichtungen ansteuert, sowie Handfeuermelder für die Personenalarmierung. Die Regel wird im Einzelfall im Brandschutzkonzept entschieden.
Auch der Sprinkleralarm geht an die offizielle Zentrale
Ein Schlüsselpunkt der Koordination: Ein auslösender Sprinkler muss alarmieren, nicht nur wässern. Die Sprinklerrichtlinie ist eindeutig (BSR 19-15 Ziff. 3.6):
- jede Reaktion der Sprinkleranlage muss sofort einen internen und externen Alarm auslösen;
- der externe Alarm muss direkt an die offizielle Brandmeldezentrale übermittelt werden;
- jede Störung der Anlage löst ein optisches und akustisches Signal aus.
Die Übermittlung erfolgt über eine anerkannte Meldezentrale. In der Praxis dient die Detektionsanlage oft als Konvergenzpunkt: Sie trägt die Weiterleitung an die offizielle Alarmempfangsstelle.
Strömungsmelder: Signalisierung, keine Steuerung
Hier die am häufigsten übersehene Nuance. Die Strömungsmelder der Sprinkler (die den Wasserfluss erkennen) dürfen nur zur Signalisierung verwendet werden, und nicht zum Auslösen von Brandfallsteuerungen (BSR 19-15 Ziff. 3.6.2 Abs. 6). Man steuert keine Entrauchung oder Brandabschnittsschliessung über einen Strömungsmelder: Es sind die Organe der Branddetektion, die die Steuerungen ansteuern.
Ebenso dürfen selektive Brandfallsteuerungen nicht durch Handfeuermelder gesteuert werden (BSR 19-15 Ziff. 3.6.2 Abs. 5), eine Logik, die mit jener der Detektion übereinstimmt.
Gekreuzte Steuerungen und Matrix
Konkret liest sich die Koordination Detektion-Sprinkler in der Brandfallsteuermatrix:
- der Sprinkleralarm löst den allgemeinen Alarm und die Weiterleitung an die Rettungskräfte aus;
- die Detektion steuert die Brandfallsteuerungen (Entrauchung, Brandabschnittsschliessungen, Lüftungsstopp);
- man prüft, dass keine Aktion der anderen widerspricht (etwa eine Lüftung, die die Hitze unter die Sprinklerköpfe drückt).
Eine Dokumentation der Brandfallsteuerungen ist im Übrigen zu erstellen und Prüfungen zu unterziehen (BSR 19-15 Ziff. 3.6.2 Abs. 7).
Koordinierte Integraltests
Wie jede Brandfallsteuerung wird die Koordination bei der Abnahme nachgewiesen. Der Integraltest prüft die gesamte Kette, Sprinkler inbegriffen, und koordiniert die Gewerke (siehe Abnahme und Inbetriebnahme). Es ist der Moment, in dem man bestätigt, dass der Wasseralarm korrekt aufsteigt, dass die Steuerungen in der richtigen Reihenfolge auslösen und dass kein Signal zwischen den beiden Anlagen verloren geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Detektion und Sprinkler ergänzen sich: früh erkennen auf der einen, löschen auf der anderen Seite.
- Eine Sprinklerreaktion löst einen internen und externen Alarm aus, der direkt an die offizielle Zentrale übermittelt wird (BSR 19-15 Ziff. 3.6).
- Strömungsmelder dienen der Signalisierung, nie dem Auslösen von Brandfallsteuerungen (Ziff. 3.6.2 Abs. 6).
- Die Koordination wird in der Matrix dokumentiert und im Integraltest nachgewiesen.
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Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder die anwendbaren Richtlinien noch die Beurteilung der zuständigen Behörde. Referenzen: Brandschutzrichtlinie VKF 19-15 «Sprinkleranlagen», Richtlinie VKF 20-15 «Brandmeldeanlagen» und Brandschutzerläuterung VKF 108-15.