Warum Pflegeheime und Spitäler ein Sonderfall sind
Pflegeheime und Spitäler vereinen Personen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne Selbstständigkeit, deren Räumung unmöglich oder sehr langsam ist. Der Brandschutz kann nicht auf der schnellen Räumung beruhen, er muss den Schadenfall an Ort eindämmen, bis ein Transfer organisiert ist.
Deshalb gehören die BMA-Anforderungen hier zu den strengsten der Schweiz.
Der Normrahmen
Pflegeheime und Spitäler unterliegen den VKF-Vorschriften mit:
- Nutzung: Gesundheit und Beherbergung (spezifische Kategorie)
- BSR 20-15: BMA obligatorisch
- BSR 21-15: Entrauchung in den Verkehrswegen obligatorisch
- Kantone: zusätzliche Anforderungen (Abschottung, Überwachung rund um die Uhr)
Obligatorische Vollabdeckung
Anders als in einem Bürogebäude, wo bestimmte Räume ausgeschlossen werden können, verlangt ein Pflegeheim eine Vollabdeckung:
- Zimmer: mindestens ein Melder pro Zimmer
- Verkehrswege: durchgehende Abdeckung
- Technikräume: Heizzentralen, Elektroräume, Wäschereien
- Küchen: angepasste Detektion (thermisch oder Mehrkriterien)
- Dachräume und abgehängte Decken: bei Volumen > Schwelle
Kein "toter Winkel" wird toleriert.
Das Konzept der verzögerten Räumung
Da die sofortige Räumung unmöglich ist, beruht die Strategie auf:
Aktive Abschottung
Das Gebäude ist in Brandabschnitte unterteilt (typischerweise 1 pro Flügel oder Geschoss). Im Alarmfall:
- Die Brandschutztüren schliessen automatisch
- Die Entrauchung aktiviert sich in der betroffenen Zone
- Das Personal verlegt die Bewohner in einen benachbarten Brandabschnitt
- Die Feuerwehr greift in der isolierten Zone ein
Sirenen und differenzierte Alarmierung
Anders als in Büros lösen die Sirenen nicht die allgemeine Räumung aus. Das typische Szenario:
- Diskreter akustischer Alarm im Pflegestützpunkt (keine allgemeine Sirene)
- Schnelle Identifikation der Zone
- Horizontale Räumung unter Aufsicht des Personals
- Allgemeine Sirenen nur bei bestätigter Ausbreitung
Diese Logik der differenzierten Alarmierung muss explizit in der Ansteuerungsmatrix szenarisiert werden.
Die spezifischen angesteuerten Organe
| Organ | Besonderheit Pflegeheim/Spital |
|---|
| Brandschutztüren | Müssen steuerbar bleiben (Entriegelung durch Personal) |
| Entrauchung | Nach Zone aktiviert, nicht global |
| Sirenen | Differenziert: Pflegestützpunkt vs. Gemeinschaftszonen |
| Aufzüge | Ausserbetriebnahme + Rückkehr ins EG (ausser Feuerwehr) |
| Lüftung | HLK-Abschaltung in der Zone + Aufrechterhaltung in nicht betroffenen Zonen |
| Zimmerverriegelung | Keine Verriegelung darf die Räumung verhindern |
Überwachung rund um die Uhr
Pflegeheime und Spitäler erfordern eine permanente Überwachung:
- BMA-Zentrale permanent überwacht (Pflegestützpunkt rund um die Uhr)
- Externe Alarmübermittlung an Sicherheitsfirma oder Feuerwehr
- Monatlicher Test der Übermittlung (und Protokollierung)
Verstärkte Wartung
Die BSE-108-15-Kontrollen werden ergänzt durch:
- Eine monatliche interne Prüfung durch das Personal (Testalarm 1 Melder)
- Eine halbjährliche Prüfung durch die beauftragte Firma
- Den Integraltest alle 4 Jahre (ein Pflegeheim ist ein Beherbergungsbetrieb der Risikokategorie 2 im Sinne der BSE § 7.4)
Die häufigen Fallstricke in Pflegeheimen
1. Nicht dokumentierte renovierte Zimmer
Auffrischungsarbeiten → veränderte abgehängte Decken → versetzte Melder ohne Aktualisierung der Pläne. Bei jeder Renovation die DI-Pläne und die Matrix aktualisieren.
2. Nicht geschultes Personal
Das Szenario der verzögerten Räumung beruht auf dem Personal. Ohne regelmässige Schulung räumen die Bewohner in Panik zu den Treppen — genau das, was zu vermeiden ist.
3. Verschmutzte Melder in der Küche
Optische Melder in der Küche verschmutzen rasch durch Fette → Fehlalarme oder verzögerte Detektion. Mehrkriterien- oder Wärmemelder bevorzugen.
4. Vergessene Technikräume
Wäschereien (Wäschetrockner), Heizzentralen und Kompressorräume sind in Pflegeheimen häufige Brandherde. Ihre Abdeckung bei jeder Kontrolle prüfen.
Wie sdai.ch die Betreiber von Pflegeheimen unterstützt
- Vorkonfigurierte "Pflegeheim"-Matrixvorlage mit differenzierten Szenarien
- Verfolgung der monatlichen und halbjährlichen Kontrollen
- Wartungsfristen pro Gebäude und pro Flügel
- Dokumentation für Hauswarte und Pflegende vom Tablet aus zugänglich
Das Wichtigste in Kürze
- In Pflegeheimen und Spitälern ist die Räumung langsam: Die Strategie besteht darin, den Schadenfall an Ort einzudämmen.
- Obligatorische Vollabdeckung und aktive Abschottung, ohne dass ein toter Winkel toleriert wird.
- Die differenzierte Alarmierung (Pflegestützpunkt vs. Gemeinschaftszonen) muss in der Matrix szenarisiert werden.
- Verstärkte Wartung: monatliche und halbjährliche Prüfungen, zusätzlich zum Integraltest alle 4 Jahre (Risikokategorie 2).
Referenz: VKF-Brandschutzvorschriften 2015, Richtlinie BSR 20-15 und Erläuterungen Gesundheitswesen. Konsultieren Sie auch die spezifischen kantonalen Anforderungen.