Die VKF-Vorschriften in Kürze
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) gibt die Brandschutzvorschriften (BSV) heraus, die den normativen Rahmen des Brandschutzes in der Schweiz bilden. Die aktuelle Ausgabe stammt aus dem Jahr 2015.
Aufbau der Brandschutzvorschriften 2015
Die Vorschriften bestehen aus zwei Ebenen (Brandschutznorm Art. 4):
- Brandschutznorm (Rahmendokument)
- Richtlinien (detaillierte Anforderungen nach Thema)
Ergänzend publiziert die VKF Brandschutzerläuterungen (wie die BSE 108-15) und Arbeitshilfen, die einzelne Brandschutzfragen erläutern und die Anwendung der Richtlinien erleichtern, ohne Vorschriftencharakter.
Die wichtigsten Richtlinien für die BMA
- BSR 20-15: Brandmeldeanlagen
- BSR 21-15: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (Entrauchung)
- BSR 19-15: Sprinkleranlagen
- BSR 18-15: Löscheinrichtungen
- BSR 12-15: Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz
Anforderungen an BMA-Installationen
Installationspflicht
Eine BMA ist obligatorisch in Abhängigkeit von Personenbelegung und Nutzung (BSR 20-15 § 2.1):
- Nutzung des Gebäudes (Pflegeheime, Spitäler, Verkaufsgeschäfte)
- Anzahl der anwesenden Personen
- Brandrisiko, im Einzelfall durch die Behörde beurteilt
Technische Anforderungen
Die Vorschriften verlangen:
- Melder nach EN-Normen
- einen angemessenen Überwachungsumfang (Voll- oder Teilüberwachung, BSR 20-15 § 3.2)
- die Einhaltung der maximalen Überwachungsflächen pro Melder (SES-Richtlinie BMA)
- eine Überwachung rund um die Uhr mit Alarmweiterleitung
Erforderliche Dokumentation
Jede Anlage muss über Folgendes verfügen:
- ein Brandschutzkonzept
- aktuelle DI-Pläne
- dokumentierte Brandfallsteuermatrizen
- ein laufend geführtes Logbuch
Praktische Auswirkungen vor Ort
Für Installateure und Planungsbüros bedeuten die Vorschriften:
- Planung: Dimensionierung nach den VKF-Tabellen
- Installation: Einhaltung der Produktnormen und Abstände
- Inbetriebnahme: vollständige Prüfung vor der Abnahme
- Wartung: Instandhaltung der BMA nach SES-Richtlinie (Kap. 12) und BSR 20-15; Integraltests der Ansteuerungen nach BSE 108-15
Die Revision der Brandschutzvorschriften 2027
Die Revision der Brandschutzvorschriften, ursprünglich für 2026 geplant, wurde auf Herbst 2027 verschoben. Die wichtigsten erwarteten Neuerungen:
- Einbindung neuer Technologien (Videodetektion, IoT)
- Harmonisierung mit den europäischen Normen
- Vereinfachung bestimmter Verfahren
Bis dahin bleiben die Vorschriften 2015 die geltende Referenz.
Das Wichtigste in Kürze
- Die VKF-Brandschutzvorschriften 2015 bilden den Schweizer Normenrahmen: Brandschutznorm und Richtlinien, ergänzt durch Erläuterungen und Arbeitshilfen (ohne Vorschriftencharakter).
- Zentrale BMA-Richtlinien: BSR 20-15 (Detektion), 21-15 (Entrauchung), 19-15 (Sprinkler), 18-15 (Löscheinrichtungen).
- Die Installationspflicht hängt von Nutzung, Personenzahl und dem behördlich beurteilten Risiko ab.
- Die Revision der Vorschriften ist auf Herbst 2027 verschoben; die Ausgabe 2015 bleibt in Kraft.
Quelle: VKF, Brandschutzvorschriften 2015. Offizielle Dokumente unter vkf.ch.