Das Dokument, das die Behörde zuerst sehen will
Bei einer periodischen Kontrolle fragt die Kontrollperson oft dasselbe, noch bevor ein Melder ausgelöst wird: «Zeigen Sie mir das Kontrollbuch.» Und im Kontrollbuch erzählt das Ereignisjournal das wahre Leben der Anlage: Alarme, Störungen, Prüfungen, Interventionen. Ein nachgeführtes Journal sagt «diese Anlage wird betreut». Ein leeres Journal, oder eines, das vor zwei Jahren aufhört, sagt genau das Gegenteil.
Woher die Pflicht kommt
Zwei Texte wirken zusammen:
- Die BSR 12-15 (Ziff. 4.2) verpflichtet Eigentümer und Betreiber, die Brandschutzeinrichtungen während der gesamten Nutzung funktionsbereit zu halten: die Unterhaltspflicht. Die jährlichen Betreiberpflichten leiten sich daraus ab.
- Die SES-Richtlinie (Ziff. 11.1) beschreibt die geforderte Dokumentation: ein Kontrollbuch (Verantwortlichkeiten, Ereignisjournal, Prinzipschema, Bedienungsanleitung, Angaben zur Alarmübertragung) und ein technisches Dossier (Geräteliste, Anschlussschemata). Alles wird vor Ort aufbewahrt, bei der Brandmelderzentrale.
Die BSE 108-15 ergänzt für die Steuerungen die Bezeichnung einer anlageverantwortlichen Person (Ziff. 7.6) und die vollständige Aufbewahrung der Dokumentation vor Ort (Ziff. 7.5).
Was dokumentiert wird (und was warten kann)
Die Praxisregel: Alles, was Zustand oder Verhalten der Anlage betrifft, hinterlässt eine Zeile. Konkret:
- Alarme, echte wie Täuschungsalarme, mit betroffener Zone und Folgemassnahme;
- Störungen und ihre Behebung;
- Prüfungen (monatlicher Versuch, Zonentest, Vortest vor einer Kontrolle);
- Wartung: Wartungsbesuche, Melderersatz, temporäre Ausserbetriebnahmen;
- Umbauten: jede Änderung an Zonen, Einrichtungen oder Steuerungen.
Jede Zeile trägt Datum, Ereignistyp, kurze Beschreibung, ausführende Person und Visum. Keine Literatur: drei klare Zeilen sind mehr wert als ein nie geschriebener Absatz.
Die drei Fallen des Papierjournals
- Der unauffindbare Ordner. Das Journal lebt bei der Zentrale, nicht im Büro eines Mitarbeiters, der die Firma verlassen hat.
- Das Zwei-Jahres-Loch. Ein Journal, das von 2024 auf 2026 springt, wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Besser kurze, regelmässige Zeilen als nachträgliche Rekonstruktionen.
- Das Ereignis ohne Folge. Eine dokumentierte Störung ohne Vermerk ihrer Behebung bleibt in den Augen der Kontrollperson eine offene Störung.
Die periodische Kontrolle mit dem Journal vorbereiten
Gut geführt, macht das Journal aus der periodischen Kontrolle eine Formalität: Die Wartungsbesuche stehen mit Datum drin, die Mängel mit ihrer Behebung, die Integraltests mit ihren Fälligkeiten (alle 2, 4 oder 6 Jahre je nach Risikokategorie, BSE 108-15 Ziff. 7.4). Die Frage «wann war der letzte Wartungsbesuch?» ist in zehn Sekunden beantwortet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Unterhaltspflicht liegt bei Eigentümern und Betreibern (BSR 12-15, Ziff. 4.2); das Journal ist ihr lebender Beweis.
- Kontrollbuch und technisches Dossier werden vor Ort aufbewahrt (SES-Richtlinie, Ziff. 11.1).
- Eine Zeile pro Ereignis: Datum, Typ, Beschreibung, Person, Visum.
- Ein nachgeführtes Journal = eine periodische Kontrolle ohne Stress.
Für den sauberen Start: Laden Sie die Journal-Vorlage herunter, zwei druckbereite A4-Seiten auf Basis der SES-Richtlinie. Und wenn der Ordner eines Tages nicht mehr genügt, führt sdai.ch das Journal digital, mit automatisch berechneten Fälligkeiten: 30 Tage kostenlos testen.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder die anwendbaren Richtlinien noch die Beurteilung der zuständigen Behörde. Referenzen: BSR 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», SES-Richtlinie BMA (Ausgabe 01.07.2021), BSE 108-15.