Warum Abnahmen scheitern
Eine misslungene Abnahme ist teuer: alle Beteiligten erneut aufbieten, Verzugsfolgen, angeschlagene Glaubwürdigkeit gegenüber der Bauherrschaft. Und in den allermeisten Fällen scheitert der grosse Tag nicht an einem tiefen technischen Mangel der Anlage, sondern an einem Vorbereitungspunkt, der eine Woche vorher hätte erledigt sein können.
Die formellen Schritte der Abnahme behandelt ein eigener Artikel. Hier geht es um die Praxis: die 7 konkreten Fallen, aus Sicht derjenigen, die die Anlage vorbereiten.
Falle 1: die Matrix, die nicht mehr zur Anlage passt
Der Klassiker. Die Baustelle hat sich entwickelt (eine Klappe dazu, eine Zone neu geschnitten, eine Steuerung unterwegs geändert), und die Steuermatrix im Dossier stammt von der Version davor. Die Erläuterung BSE 108-15 macht die Matrix aber zur Referenz der Tests bei der Erstellung (Ziff. 6.4.2): Jedes getestete Szenario wird mit ihren Angaben verglichen.
Der Reflex: die Matrix eine Woche vor der Abnahme einfrieren, gegenlesen lassen und drei, vier heikle Kreuzungen vor Ort prüfen.
Falle 2: Integraltests, die vor dem grossen Tag nie gespielt wurden
Der Abnahmetag darf nicht das erste Mal sein, dass die vollständige Kette (Detektion, Übertragung, Steuerungen) Szenario für Szenario ausgelöst wird. Ein interner Vortest nach der Methodik des Integraltests fördert fast immer zwei, drei Überraschungen zutage: eine abnormale Verzögerung, ein Befehl, der nicht abgeht, eine Einrichtung, die nicht in die Ausgangslage zurückkehrt.
Der Reflex: das komplette Skript intern durchspielen, Abweichungen dokumentieren, korrigieren, erst dann einladen.
Falle 3: Verzögerungen ausserhalb der Grenzen
Arbeitet die Anlage mit einer Alarmorganisation (instruiertes Personal vor Ort), sind die Übertragungsverzögerungen durch die Richtlinie BSR 20-15 begrenzt (Ziff. 3.4.2): Anwesenheitsverzögerung höchstens 3 Minuten, Erkundungsverzögerung höchstens 5 Minuten. Werte, die für den Baustellenkomfort «grosszügig» parametriert und nie zurückgestellt wurden, sind ein sofortiger Abweichungsgrund.
Falle 4: die manuelle Auslösung, die von der Detektion abhängt
Die BSE 108-15 verlangt, dass Brandfallsteuerungen automatisch UND manuell aktivierbar sind, unabhängig voneinander. Funktioniert das manuelle Bedientableau nur «durch» die Brandmelderzentrale hindurch, ist die Unabhängigkeit nicht erfüllt. Dieser Konzeptpunkt lässt sich in letzter Minute schlecht prüfen: Kontrollieren Sie ihn ab der Inbetriebsetzung.
Falle 5: das unvollständige Dossier
Die SES-Richtlinie (Ziff. 11) erwartet zwei Bestände: das Kontrollbuch (Verantwortlichkeiten, Ereignisjournal, Prinzipschema, Bedienungsanleitung, Angaben zur Übertragung) und das technische Dossier (Geräteliste, Anschlussschemata). Dazu kommen die Übereinstimmungserklärung und die Detektionspläne mit den offiziellen SES-Symbolen. Ein Dossier, das am Morgen selbst entsteht, sieht man ihm an.
Falle 6: unleserliche Zonen an der Zentrale
Die Zonenbezeichnung an der Brandmelderzentrale muss einer Drittperson (Betreiber, Interventionskraft, Feuerwehr) die Lokalisierung ohne Zögern erlauben. Zonen namens «Z01, Z02, Z03» ohne lesbare Logik, oder die nicht mehr der realen Gliederung entsprechen, machen aus jedem Versuch ein Ratespiel und untergraben das Vertrauen der Teilnehmenden.
Falle 7: Abweichungen ohne Verantwortliche und Fristen
Am grossen Tag bleiben fast immer Abweichungen: kein Drama. Was die Abnahme scheitern lässt, ist eine vage Mängelliste ohne bezeichnete Verantwortliche und ohne Korrekturfristen. Eine saubere, unterzeichnete Liste mit Verantwortlichem und Termin pro Punkt erlaubt im Gegenteil einen positiven Abschluss.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Matrix vor dem grossen Tag einfrieren und gegenlesen: Sie ist die Referenz der Tests (BSE 108-15, Ziff. 6.4.2).
- Ein kompletter interner Vortest verhindert Überraschungen vor der Bauherrschaft.
- Verzögerungen in den Grenzen (3 Min. / 5 Min., BSR 20-15 Ziff. 3.4.2), unabhängige manuelle Auslösung, vollständiges SES-Dossier.
- Abweichungen mit Verantwortlichem und Frist pro Punkt regeln, nicht mit einer vagen Liste.
Für Ihre nächste Abnahme: Laden Sie die Abnahme-Checkliste herunter, eine A4-Seite auf Basis der SES-Richtlinie und der BSR 20-15, druckbereit. Und wenn Sie Matrizen und Protokolle direkt aus Ihren Gebäudedaten erzeugen möchten: Testen Sie sdai.ch 30 Tage kostenlos.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder die anwendbaren Richtlinien noch die Beurteilung der zuständigen Behörde. Referenzen: BSE 108-15 «Gewährleistung der Funktionsbereitschaft von Brandfallsteuerungen», BSR 20-15 «Brandmeldeanlagen», SES-Richtlinie BMA (Ausgabe 01.07.2021).