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Gefährliche Stoffe (Gefahrstoffe)

Stoffe mit besonderem Risiko (brennbar, giftig, reaktiv), deren Lagerung verschärfte Brandschutzanforderungen auslöst.

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

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Definition

Gefährliche Stoffe sind Substanzen mit besonderem Risiko (brennbar, brandfördernd, giftig, reaktiv). Ihr Vorhandensein und ihre Lagerung führen zu verschärften Anforderungen an Schutz und Branddetektion.

Kernpunkte

  • Die Richtlinie 26-15 regelt die Anforderungen an gefährliche Stoffe.
  • Eine Aktualisierung dieser Richtlinie tritt am 1. April 2026 in Kraft.
  • Detektionsart und Steuerungen werden an das Risiko des gelagerten Produkts angepasst.
  • Mengen, Nutzung und Lagerbedingungen bestimmen das Anforderungsniveau.

Normative Referenzen

  • Richtlinie 26-15 (gefährliche Stoffe), Aktualisierung per 1. April 2026
  • VKF-Brandschutznorm
  • Richtlinie 20-15 (Brandmeldeanlagen)