Zum Hauptinhalt springen
sdai.ch
Menü öffnen
Alle Begriffe

QSS (Qualitätssicherungsstufen)

Die 4 Stufen der Qualitätssicherung im Brandschutz nach Richtlinie 11-15, vom kleinen einfachen Gebäude bis zum kontrollierten komplexen Bauwerk.

Definition

Die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» definiert vier Qualitätssicherungsstufen (QSS 1 bis 4). Die anwendbare Stufe hängt von Nutzung und Komplexität des Bauwerks ab und bestimmt, wer die Qualitätssicherung mit welcher Qualifikation trägt.

Die vier Stufen

  • QSS 1: kleine, einfache Gebäude ohne erhöhte Risiken. Die Qualitätssicherung übernimmt die Gesamtprojektleitung.
  • QSS 2: Die Qualitätssicherung erfordert eine Fachperson Brandschutz VKF oder eine als gleichwertig beurteilte Qualifikation.
  • QSS 3: Die Qualitätssicherung erfordert eine Brandschutzexpertin oder einen Brandschutzexperten VKF oder eine als gleichwertig beurteilte Qualifikation.
  • QSS 4: Brandschutzexperte VKF, mit Kontrolle durch eine unabhängige Stelle, sofern die Behörde dies verlangt.

In der Praxis

Je höher die Stufe, desto umfangreicher die geforderte Dokumentation: Brandschutzkonzept oder -pläne, Übereinstimmungserklärungen, zusätzliche dokumentierte Nachweise und Kontrollen. Diese Dokumentation begleitet das Bauwerk von der Planung bis zum Betrieb.

Normative Referenzen

  • Richtlinie 11-15, Ziff. 5.1 bis 5.4 (Stufen und Verantwortlichkeiten)
  • Richtlinie 11-15, Ziff. 5 und 6 (Dokumentation der Qualitätssicherung)

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

Verwandte Begriffe

Testen Sie Ihr Wissen, dann ab in die Praxis.

Ein kostenloses Quiz mit 7 Fragen zur Standortbestimmung, und 30 Tage Testphase, um Ihre Matrizen und Pläne in sdai.ch zu erstellen.