Das Prinzip
Der Schweizer Brandschutz stützt sich auf eine Abfolge von Texten mit je einer klaren Rolle. Zu wissen, welcher Text für welche Frage massgebend ist, erspart manche Baustellendiskussion.
Die Abfolge, von oben nach unten
- Kantonales Recht: Der Brandschutz ist kantonale Kompetenz. Die Kantone erklären die VKF-Vorschriften für verbindlich.
- Brandschutznorm VKF (2015): der Rahmentext. Sie legt Grundsätze und allgemeine Anforderungen fest, etwa die Ausrüstungspflicht bestimmter Gebäude (Art. 39 bis 41). Die nächste Revision (BSV 2026) läuft: Gemäss offizieller Mitteilung der VKF sollen die neuen Vorschriften per Herbst 2027 in Kraft treten.
- Brandschutzrichtlinien: Sie konkretisieren die Norm nach Themen. Beispiele: 16-15 Flucht- und Rettungswege, 17-15 Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung, 18-15 Löscheinrichtungen, 19-15 Sprinkleranlagen, 20-15 Brandmeldeanlagen, 21-15 Rauch- und Wärmeabzug, 11-15 Qualitätssicherung, 12-15 Prävention und Organisation.
- Brandschutzerläuterungen: Sie präzisieren einen technischen Punkt. Die Erläuterung 108-15 behandelt Brandfallsteuerungen und integrale Tests.
- Richtlinien der Fachverbände: Die SES-Richtlinie BMA (Ausgabe 01.07.2021) regelt Planung, Symbole und Dokumentation der Brandmeldeanlagen im Detail.
- SIA-Merkblätter: Das Merkblatt SIA 2046:2015 liefert die Methodik der integralen Tests.
- Produktnormen EN 54: Sie regeln die Komponenten (zum Beispiel EN 54-11 für Handfeuermelder).
Merksatz
Eine Frage der gesetzlichen Anforderung entscheidet sich in Norm und Richtlinien der VKF. Eine Frage der Umsetzung klärt sich in den SES-Richtlinien, den Erläuterungen und den SIA-Merkblättern. Massgebend sind allein die offiziellen Texte.
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.





