Worum geht es?
Die von der VKF herausgegebene Brandschutzerläuterung 108-15 «Gewährleistung der Funktionsbereitschaft von Brandfallsteuerungen» ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. «Stand 1. August 2022» bezeichnet den Dokumentstand, nicht das Inkrafttreten.
Was sie festlegt
- Aktivierungsgrundsätze: grundsätzlich unabhängige automatische und manuelle Aktivierung, mit der vorgesehenen Ausnahme für die kollektive Aktivierung mit Fail-Safe-Verhalten, sowie fünf Funktionsbereiche (Detektion, automatische Übertragung, angesteuerte Einrichtungen, manuelles Bedientableau, manuelle Übertragung).
- Drei Aktivierungskategorien: kollektiv mit Fail-Safe-Verhalten, kollektiv ohne Fail-Safe-Verhalten, selektiv. Kein Mischen innerhalb der Systemgrenzen.
- Integrale Tests bei der Erstellung: Vor der Abnahme wird die vollständige Kette Szenario für Szenario getestet und dokumentiert, auf Basis der Steuermatrix.
- Periodische integrale Tests nach drei Risikogruppen: Höchstabstand 2 Jahre für Gruppe 1, 4 Jahre für Gruppe 2 (Beherbergungsbetriebe [a] oder [b] sowie Bauten und Anlagen mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ohne Leistungsnachweis), und 6 Jahre für Gruppe 3. Einstufung und Bedingungen sind aus Ziff. 7.4 der amtlichen Fassung zu übernehmen, ohne Verknüpfungen als zusätzliche kumulative Bedingungen auszulegen.
- Verantwortlichkeiten: Eigentümer und Betreiber gewährleisten die Funktionsbereitschaft, bezeichnen eine anlageverantwortliche Person und bewahren die vollständige Dokumentation vor Ort auf.
Referenzen
- BSE 108-15, Ziff. 3, 5.1, 6.4.2, 7.1, 7.4 bis 7.6
- SIA 2046:2015 für die Testmethodik
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.


