Worum geht es?
Die Richtlinie «Brandmeldeanlagen», Ausgabe vom 1. Juli 2021, wird vom Verband SES (sicher-ses.ch) herausgegeben. Sie ist das Schweizer Referenzdokument für Planung, Installation und Dokumentation der Brandmeldeanlagen, in Ergänzung zu den VKF-Richtlinien.
Was sie der Praxis bringt
- Die offiziellen grafischen Symbole der Detektionspläne: Rauchmelder, Handfeuermelder, Flammenmelder, Ansaugsysteme, akustische und optische Alarmierung, Verteiler, Kontroll- und Signalisierungseinrichtung. Sie stehen als PDF, DWG und VISIO auf der SES-Website bereit und werden unverändert verwendet.
- Überwachungsflächen und Abstände (Ziff. 7.2): Rauchmelder 60 bis 80 m² und 10 bis 12 m Abstand zwischen Meldern, Wärmemelder 20 bis 30 m² und 6 bis 8 m, Wandabstand gleich der Hälfte des Melderabstands. Diese Werte reduzieren sich je nach Höhe, Hindernissen und Raumbedingungen.
- Anforderungen an Komponenten: etwa der Überstand der Frontseite von Handfeuermeldern von mindestens 15 mm (Ziff. 7.12) oder die von 0 bis 60 Sekunden einstellbare Löschvorwarnzeit (Ziff. 14.11).
- Die Dokumentation (Ziff. 11): Kontrollbuch (Verantwortlichkeiten, Ereignisjournal, Prinzipschema, Bedienungsanleitung, Angaben zur Übertragung) und technisches Dossier (Geräteliste, Anschlussschemata).
Merksatz
Geht es um «wie zeichnen, platzieren, dokumentieren», ist die SES-Richtlinie der Reflex. Geht es um «ist es Pflicht», sind es die VKF-Norm und die Richtlinie 20-15.
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.
