Definition
Die Brandmeldeanlage (BMA) ist das Gesamtsystem aus Meldern, Handfeuermeldern, Brandmelderzentrale, Alarmierungseinrichtungen (Sirenen, Blitzleuchten), Alarmübertragung und den zugehörigen Brandfallsteuerungen.
Im französischsprachigen Berufsalltag der Schweiz begegnet man dem Kürzel SDAI (Système de détection et d'alarme incendie), dem Begriff der SES-Richtlinie. Beide bezeichnen dasselbe Gesamtsystem.
Was eine Anlage umfasst
- Das Detektionsnetz: automatische Melder und Handfeuermelder, organisiert in Zonen.
- Die Brandmelderzentrale und ihre Speisung.
- Die Alarmierung: akustische und optische Einrichtungen.
- Die Alarmübertragung zur Empfangszentrale.
- Die von der Anlage angesteuerten Brandfallsteuerungen.
Normative Referenzen
- Richtlinie 20-15 (Ausrüstungspflicht, Planung, Kontrollen)
- SES-Richtlinie BMA, Ausgabe 01.07.2021 (Planung, Symbole, Dokumentation)
- BSE 108-15 (Brandfallsteuerungen)
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.




