Definition
Die Brandmelderzentrale (BMZ) ist die zentrale Einrichtung der Anlage: Sie versorgt und überwacht Melder und Handtaster, wertet deren Signale aus, signalisiert Alarme und Störungen, aktiviert Brandfallsteuerungen und die Alarmübertragung.
In der Terminologie der SES-Richtlinie entspricht die Zentrale dem Begriff der Kontroll- und Signalisierungseinrichtung. Im Französischen spricht man von der «centrale DI».
Kernpunkte
- Die Zentrale ist ein Glied der vollständigen Kette: Detektion, Übertragung, Steuerungen, Alarmierung. Der integrale Test prüft diese Kette von Ende zu Ende.
- Mit einer Alarmorganisation mit instruiertem Personal ist eine verzögerte Übertragung zulässig: Anwesenheitsverzögerung höchstens 3 Minuten, Erkundungsverzögerung höchstens 5 Minuten.
- Die manuelle Aktivierung der Brandfallsteuerungen muss unabhängig von der Zentrale und der automatischen Detektion möglich bleiben.
- Die Betriebsdokumentation (Kontrollbuch, Prinzipschema, Angaben zur Übertragung) bleibt vor Ort bei der Zentrale.
Normative Referenzen
- Richtlinie 20-15, Ziff. 3.4.2 (Anwesenheits- und Erkundungsverzögerung)
- SES-Richtlinie BMA, Ausgabe 01.07.2021, Ziff. 9 (Zentrale und Speisung) und Ziff. 11 (Dokumentation)
- BSE 108-15, Ziff. 5.2 (Unabhängigkeit der manuellen Auslösung)
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.







