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Brandmelderzentrale (BMZ)

Das Herz der Brandmeldeanlage: Sie empfängt die Meldersignale, signalisiert Alarme und steuert Brandfallsteuerungen und Alarmübertragung.

Definition

Die Brandmelderzentrale (BMZ) ist die zentrale Einrichtung der Anlage: Sie versorgt und überwacht Melder und Handtaster, wertet deren Signale aus, signalisiert Alarme und Störungen, aktiviert Brandfallsteuerungen und die Alarmübertragung.

In der Terminologie der SES-Richtlinie entspricht die Zentrale dem Begriff der Kontroll- und Signalisierungseinrichtung. Im Französischen spricht man von der «centrale DI».

Kernpunkte

  • Die Zentrale ist ein Glied der vollständigen Kette: Detektion, Übertragung, Steuerungen, Alarmierung. Der integrale Test prüft diese Kette von Ende zu Ende.
  • Mit einer Alarmorganisation mit instruiertem Personal ist eine verzögerte Übertragung zulässig: Anwesenheitsverzögerung höchstens 3 Minuten, Erkundungsverzögerung höchstens 5 Minuten.
  • Die manuelle Aktivierung der Brandfallsteuerungen muss unabhängig von der Zentrale und der automatischen Detektion möglich bleiben.
  • Die Betriebsdokumentation (Kontrollbuch, Prinzipschema, Angaben zur Übertragung) bleibt vor Ort bei der Zentrale.

Normative Referenzen

  • Richtlinie 20-15, Ziff. 3.4.2 (Anwesenheits- und Erkundungsverzögerung)
  • SES-Richtlinie BMA, Ausgabe 01.07.2021, Ziff. 9 (Zentrale und Speisung) und Ziff. 11 (Dokumentation)
  • BSE 108-15, Ziff. 5.2 (Unabhängigkeit der manuellen Auslösung)

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

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