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BMA in Rechenzentren und Serverräumen: die sehr frühe Detektion

In manchen Rechenzentren werden sehr frühe Detektion und automatische Löschung vorgesehen. Technik und Steuerungsablauf hängen von Konzept und Risiken ab.

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BMA in Rechenzentren und Serverräumen: die sehr frühe Detektion

In einem Rechenzentrum zeigt sich ein Brand nicht zuerst in Flammen: Ein überhitztes Kabel gibt Aerosole ab, lange bevor es brennt, und dieser Rauch kann die Elektronik korrodieren und beschädigen. Je nach Fall ist die Anlage durch eine Gaslöschung, durch eine andere Technik oder gar nicht geschützt. Die Detektion wird deshalb so ausgelegt, dass sie früh anspricht und mit den Einrichtungen zusammenspielt, die das Brandschutzkonzept tatsächlich vorsieht.

Welche Detektion eignet sich für einen Serverraum?

Eine einzige richtige Antwort gibt es nicht. Die Lösung hängt von der Nutzung, den Umgebungsbedingungen, dem bewilligten Brandschutzkonzept, den anwendbaren technischen Vorschriften und den Anforderungen der zuständigen Brandschutzbehörde ab.

Konkret entscheiden die Schutzziele, die Luftbewegung und die Luftwechselrate, die Raumgeometrie, das Vorhandensein von Doppelböden und abgehängten Decken, die Höhe, die erkannten Risiken, die angestrebte Empfindlichkeit und die Zugänglichkeit für den Unterhalt. Die BSR 20-15 hält den Grundsatz fest: Art und Anordnung der Brandmelder richten sich nach Nutzung, Umgebungsbedingungen, Raumgeometrie und Überwachungsfläche (Z. 3.1 Abs. 2).

Die Ansaugrauchdetektion wird in solchen Räumen häufig gewählt und kann zweckmässig sein, doch sie ist weder die einzige richtige Technologie noch eine Pflicht. Die Luftprobenentnahme kann auf mehreren Ebenen erfolgen: an der Decke, aber auch im Doppelboden und in den Schränken, wo die Kühlluft zirkuliert.

Ein Verfahrenspunkt geht oft vergessen. Brandmelder für Sonderanwendungen kommen dort zur Anwendung, wo punktförmige Brandmelder nicht oder nur beschränkt eingesetzt werden können, und für solche Sonderanwendungen ist die Einwilligung der Brandschutzbehörde notwendig: Sie sind in der Anmeldung der Brandmeldeanlage aufzuführen und zu begründen. Die Richtlinie nennt unter den typischen Anwendungsbereichen ausdrücklich EDV-Anlagen und Reinräume, und zwar als unzugängliche Orte für Instandhaltungsarbeiten (BSR 20-15, Z. 3.9).

Was besagen die Klassen A, B und C wirklich?

Die SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen übernimmt die drei Klassen der Ansaugrauchmelder nach der Norm EN 54-20: Klasse A steht für eine sehr hohe Empfindlichkeit, Klasse B für eine hohe, Klasse C für eine übliche. Die Norm EN 54-20 selbst ist kostenpflichtig; wiedergegeben werden hier die Angaben der SES-Richtlinie und nicht eine Lesung des vollständigen Normtextes.

Die Tabelle der SES-Richtlinie ordnet jeder Klasse eine Raumhöhe zu, bis zu welcher sie geeignet ist: zwanzig Meter für die Klasse A, sechzehn für die Klasse B, zwölf für die Klasse C. Das ist eine Eignungshöhe, weder eine garantierte Leistung noch eine Schwelle, die eine Klasse verbindlich machen würde. Informatikräume und Reinräume erscheinen dort als Anwendungsbeispiele der Klasse A, was sie nicht zu einer Anforderung macht.

Zwei Präzisierungen derselben Richtlinie verändern die Lesart. Erstens bezieht sich die Klasse auf die Empfindlichkeit jeder einzelnen Ansaugstelle und nicht auf jene des Geräts, und die Anwendungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Hersteller und Gerätetyp. Zweitens ist die Übermittlung des Brandalarms an die offizielle Alarmempfangszentrale bei Klasse C ohne Bedingung zulässig; die Klassen A und B dürfen nur übermittelt werden, sofern dies keine wiederholten Täuschungsalarme auslöst (SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen, Z. 8.3). Diese Einschränkung deckt sich mit der BSR 20-15, wonach die Täuschungssicherheit mehr Beachtung finden muss als eine unnötig hohe Ansprechempfindlichkeit (Z. 3.1 Abs. 3).

Dazu zwei Bemessungsregeln: Für jeden Ansaugrauchmelder ist eine eigene Meldergruppe vorzusehen, und ein einzelnes Gerät darf höchstens 1'600 m² desselben Brandabschnitts überwachen.

Warum erschwert die Kühlung die Detektion?

Die dauernde Luftumwälzung der Klimatisierung verdünnt den Rauch und kann die Detektion verzögern, wenn sie nicht schon in der Projektierung berücksichtigt wird. Die Luftströme sind deshalb ein eigenständiger Projektparameter und kein Installationsdetail.

Die Lüftung kann zudem zu einer angesteuerten Einrichtung werden. Die BSR 20-15 sieht vor, dass Brandmeldeanlagen dem Brandschutz dienende Einrichtungen wie Brandschutzabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Beförderungsanlagen und Lüftungsanlagen auslösen können (Z. 3.4.3 Abs. 5). Das Verb ist entscheidend: Es geht um eine Möglichkeit, die das Brandschutzkonzept regelt, nicht um einen Automatismus.

Welche Abfolge geht einer Gaslöschung voraus?

Zuerst sind zwei getrennte Regelwerke auseinanderzuhalten. Die Brandmeldeanlage folgt der BSR 20-15 und der SES-Richtlinie. Die Löschanlage untersteht ihren eigenen Vorschriften und technischen Spezifikationen. Die Brandfallsteuerungen verbinden beide, gehören aber nicht von vornherein zur einen oder zur anderen.

Ebenso ist das Rechenzentrum vom blossen Serverraum zu unterscheiden: Ein Rechenzentrum und ein Technikschrank in einem Bürogebäude verlangen nicht dieselben Massnahmen, und eine Gaslöschung ist nicht der Regelfall.

Ist eine Gaslöschung tatsächlich vorgesehen, umfasst die typische Abfolge das Abschalten der Lüftung, das Schliessen der Klappen, eine allfällige Abschaltung der Stromversorgung der Geräte, eine Räumungsverzögerung und danach die Flutung. Ob es jeden dieser Befehle braucht, in welcher Reihenfolge und mit welchen Zeiten, hängt jedoch vom gewählten Löschsystem, von dessen Konzept, von der Risikoanalyse, von den anwendbaren technischen Vorschriften, von den Herstellerangaben und von den Anforderungen der Behörde ab. Eine allgemeingültige Befehlsreihenfolge für jeden Serverraum gibt es nicht.

Die Doppeldetektion, also die Bestätigung durch die Abhängigkeit zweier Meldergruppen, ist eine häufige Vorkehrung gegen eine Fehlflutung. Sie ist eine Konzeptmassnahme und keine allgemeingültige Anforderung an jeden Informatikraum: Ob sie zum Zug kommt, richtet sich nach dem Löschsystem und dem bewilligten Konzept.

Die Folgen eines Fehlers bleiben gleichwohl konkret: Eine Klappe, die zu spät schliesst, eine schlecht eingestellte Verzögerung oder eine Lüftung, die im falschen Moment wieder anläuft, und die Löschung verliert ihre Wirkung oder wird ausgelöst, während noch Personen anwesend sind. Die Abfolge in einer Steuermatrix festzuhalten, mit Sicherheitsstellung und Aktivierungskategorie je Einrichtung, macht diese Entscheide ausdrücklich und überprüfbar.

Dazu gilt: sdai.ch hilft, Pläne, Matrizen und Kontrolldaten anhand der erfassten Angaben zu strukturieren. Projektierung, technische Validierung und die rechtliche Beurteilung bleiben in der Verantwortung der zuständigen Fachleute und Behörden.

Warum geht es um mehr als die Personensicherheit?

Weil ein Rechenzentrum in der Regel wenige Personen beherbergt und viele Daten. Eine späte Detektion oder eine falsch eingestellte Ansteuerung zahlt sich auch in Betriebsunterbruch aus, nicht allein in einem Risiko für Menschen.

An der Rangfolge der Schutzziele ändert das nichts: Die Personensicherheit bleibt das erste Schutzziel, und die BSR 20-15 hält fest, dass die Ansprechempfindlichkeit gerade dort nicht in unzulässiger Weise verschlechtert werden darf.

Offizielle Quellen

  • Brandschutzrichtlinie VKF 20-15 «Brandmeldeanlagen», Ausgabe 01.01.2017; Z. 3.1 Abs. 2 und 3, Z. 3.4.3 Abs. 5, Z. 3.9: offizielles PDF
  • SES-Richtlinie Brandmeldeanlagen, Ausgabe 01.07.2021, Z. 8.3 und Tabelle 8; von der TKB-VKF als Dokument zum Stand der Technik anerkannt: Verband SES
  • Norm EN 54-20 (Ansaugrauchmelder): kostenpflichtiger Text, nicht eingesehen; die Klassen A, B und C werden so wiedergegeben, wie sie die SES-Richtlinie aufführt.
  • Offizielles Portal der Brandschutzvorschriften: bsvonline.ch

Geprüft am 12. August 2026. Die Vorschriften entwickeln sich weiter, und sowohl das bewilligte Brandschutzkonzept als auch die zuständige Brandschutzbehörde können für ein bestimmtes Objekt besondere Anforderungen festlegen. Dieser Beitrag ersetzt weder eine Projektierung noch einen Entscheid der Behörde.

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