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Brandschutztüren und -klappen über die BMA ansteuern: Abschottung und Matrix

Die Abschottung hält nur, wenn Brandschutztüren und -klappen im richtigen Moment schliessen. Wer dieses Schliessen je nach Konzept ansteuert, das Prinzip der sicheren Stellung bei Unterbruch, und was wirklich in der Brandfallsteuermatrix steht.

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Brandschutztüren und -klappen über die BMA ansteuern: Abschottung und Matrix

Die Abschottung gilt nur geschlossen

Ein Gebäude wird in Brandabschnitte unterteilt, um einen Brand einzudämmen und Zeit für die Räumung zu gewinnen. Eine offen blockierte Brandschutztür oder eine offen gebliebene Lüftungsklappe hebt diesen Schutz auf: Rauch und Flammen ziehen durch. Es geht also darum, diese Barrieren im Brandfall in Stellung zu bringen. Das ist eine der häufigsten und kritischsten Brandfallsteuerungen, doch der Auslöser ist nicht in jedem Fall die BMA-Zentrale: Je nach gewähltem Konzept kann das Schliessen auch lokal angesteuert werden oder rein thermisch erfolgen.

Offen gehaltene Brandschutztüren: was die Richtlinie wirklich verlangt

Viele Brandschutztüren werden aus betrieblichen Gründen im Alltag offen gehalten (Durchgang, Fluss, Komfort). Die Brandschutzrichtlinie VKF 15-15 «Brandschutzabstände, Tragwerke und Brandabschnitte» (BSR 15-15) lässt dies unter einer Bedingung zu, festgehalten in Ziff. 3.4 Abs. 5: Brand- und Rauchabschlüsse, welche aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, sind mit einer automatischen Schliessvorrichtung auszurüsten. Konkret halten elektromagnetische Haftmagnete die Tür offen; die Speisung wird im richtigen Moment unterbrochen und die Tür schliesst durch ihren Türschliesser.

Wichtig und oft falsch gelesen: Die Richtlinie verlangt das automatische Schliessen, nicht die Herkunft des Signals. Nirgends steht, dass dieses Signal von der BMA-Zentrale kommen muss. Die BSE 108-15 beschreibt ausdrücklich die Alternative, die Einzelaktivierung: mindestens zwei von der Brandmeldeanlage unabhängige Rauchmelder, angeordnet in den beiden angrenzenden Brand- bzw. Rauchabschnitten unmittelbar bei der angesteuerten technischen Brandschutzeinrichtung, die diese direkt oder über eine Steuereinheit aktivieren. Anstelle einzelner Rauchmelder sind anerkannte Systeme zulässig (zum Beispiel Türschliesser mit integrierter Rauchauslöseeinrichtung). Diese lokale Lösung ist vorgesehen, wenn sich die angesteuerte Einrichtung ausserhalb des Überwachungsumfangs befindet oder das Gebäude über keine Brandmeldeanlage verfügt.

Den Ausschlag gibt das Brandschutzkonzept und das Konzept der Brandfallsteuerungen: Es bestimmt die zu realisierende Kategorie der Brandfallsteuerung und damit, ob das Schliessen über die BMA-Zentrale oder über eine lokale Einrichtung angesteuert wird (BSE 108-15 Ziff. 6.1 Abs. 2).

Brandschutzklappen der Lüftung

Dasselbe gilt für die Lüftung, mit einer eigenen Richtlinie: der BSR 25-15 «Lufttechnische Anlagen». Kanäle, die brandabschnittsbildende Wände oder Decken durchqueren, sind mit Brandschutzklappen von mindestens EI 30-S auszurüsten (Ziff. 3.8.1 Abs. 2 und Ziff. 3.8.2 Abs. 1).

Die Regel gilt allerdings nicht ausnahmslos: Ziff. 3.8.2 Abs. 2 zählt die Fälle auf, in denen der Einbau von Brandschutzklappen nicht erforderlich ist, namentlich wenn mehrere Brandabschnitte gemeinsam belüftet werden (unter Vorbehalt des baulichen Konzepts), in Büro- und Schulbauten mit gemeinsam belüfteten Brandabschnitten bis 1'200 m², in Beherbergungsbetrieben und Wohnbauten bis 600 m², bei der Entlüftung von Nasszellen oder wenn die Lüftungskanäle bis zur Lüftungszentrale getrennt geführt werden. Ein Plan, der an jeder Durchdringung eine Klappe voraussetzt, kann also etwas anderes abbilden als das, was das Projekt verlangt.

Zwei Anforderungen dieser Richtlinie verändern die Sicht auf die Matrix:

  • Jede Brandschutzklappe ist mit einem Antrieb und einer thermischen Auslösevorrichtung auszurüsten und schliesst selbsttätig beim Ausschalten der lufttechnischen Anlage, beim Ansprechen der thermischen Auslösevorrichtung sowie beim Ausfall der Steuerung (Ziff. 3.8.1 Abs. 4 und 5). Ein Teil der Sicherheit ist also mechanisch und hängt von keiner Brandfallsteuerung ab.
  • Lufttechnische Anlagen müssen beim Ansprechen von Brandmelde- oder Löschanlagen, von Kanalrauchmeldern sowie der thermischen Auslösevorrichtung von Brandschutzklappen selbsttätig ausgeschaltet werden (Ziff. 3.10 Abs. 1). Fehlen solche Einrichtungen, genügt das Ausschalten von Hand an einer leicht zugänglichen Stelle (Ziff. 3.10 Abs. 2).

Für die Belüftung von Fluchtwegen lässt die Richtlinie beide Wege ausdrücklich zu: Brandschutzklappen sind mit einem Kanalrauchmelder auszurüsten oder an eine bestehende Brandmeldeanlage anzuschliessen (Ziff. 4.1.2 Abs. 2). Heikel bleibt die Koordination mit der Entrauchung: Eine Klappe darf nicht ein Volumen abschliessen, das das Szenario gerade entrauchen soll.

Die sichere Stellung bei Unterbruch: das Fail-Safe-Prinzip

Was geschieht, wenn die Verbindung zwischen Zentrale und angesteuertem Organ unterbrochen wird? Die SES-Richtlinie unterscheidet zwei Familien von Einrichtungen (SES-Richtlinie Ziff. 10.1 Abs. 4 und Abs. 5):

  • jene, die bei Unterbruch selbsttätig (mechanisch) eine sichere Stellung einnehmen, etwa eine Tür, die schliesst, sobald die Speisung wegfällt. Sie bilden eine Ausnahme von der dauernden Überwachungspflicht des Wegs, gerade weil ein Unterbruch sie von selbst in Sicherheit bringt;
  • jene, die diese sichere Stellung nicht selbsttätig einnehmen: Sie müssen über einen Spannungswächter verfügen, und jeder Unterbruch wird als Störung gemeldet und an eine ständig besetzte Stelle übermittelt.

Dieses Fail-Safe-Prinzip ist zentral: Eine gute Brandfallsteuerung ist so ausgelegt, dass die Störung selbst zur Sicherheit führt, nicht zur Öffnung.

Von der Steuerung zur Matrix: was wirklich darin steht

Verlockend ist die Kurzformel «eine Tür, eine Matrixzeile». Sie ist ungenau, und die BSE 108-15 ist hier präzise. Die Brandfallsteuermatrix (offiziell «Matrix für Brandfallsteuerungen») ist die tabellarische Übersicht sämtlicher Beziehungen zwischen den Aktivierungszonen (gemäss Zonenplan) und den angesteuerten technischen Brandschutzeinrichtungen, mit den darin definierten Aktionen. Die Szenarien verknüpfen die Aktivierungszonen mit den Stellungen oder Funktionen dieser Einrichtungen.

Drei praktische Folgen:

  • Eine Tür oder Klappe gehört nur dann in die Matrix, wenn sie tatsächlich angesteuert wird. Eine Klappe, die nur über ihre thermische Auslösevorrichtung und beim Ausschalten der Lüftung schliesst, ohne angesteuert zu werden, ist kein Ausgang einer Brandfallsteuerung.
  • Ein über eine Einzelaktivierung ausgelöstes Schliessen (zwei lokale, von der BMA-Zentrale unabhängige Melder) gehört zum Konzept, bildet aber keine Beziehung Aktivierungszone zu Einrichtung in der Matrix der Anlage ab.
  • Dargestellt wird nicht zwingend ein Organ pro Spalte, sondern die Funktion oder sichere Stellung, die für ein bestimmtes Szenario erwartet wird.

Eine kohärente Meldebereichseinteilung (siehe Meldebereiche strukturieren) bleibt die Voraussetzung für eine selektive Matrix, Abschnitt für Abschnitt, statt einer Gesamtschliessung beim kleinsten Zwischenfall. Die Matrix dient auch dem Erkennen von Konflikten: Ein und derselbe Kanal kann nicht gleichzeitig für die Entrauchung in Überdruck gesetzt und durch eine Klappe geschlossen werden. Solche Widersprüche erkennt man auf dem Papier, vor der Baustelle.

Die Prüfungen: was der Integraltest tatsächlich abdeckt

Eine Brandfallsteuerung gilt erst als funktionsfähig, wenn sie nachgewiesen ist. Der Umfang des Integraltests ist aber definiert, und er besteht nicht darin, jeden einzelnen Melder des Gebäudes auszulösen: Nach BSE 108-15 Ziff. 6.4.2 Abs. 5 sind die Integraltests für alle Aktivierungszonen durchzuführen, sowohl über die automatische als auch über die manuelle Aktivierung. Geprüft werden also die im Zonenplan und in der Matrix vorgesehenen Beziehungen, Aktivierungszone für Aktivierungszone, samt Black-out-Test (Ziff. 6.4.2 Abs. 6). Die Funktionsprüfung des einzelnen Elements gehört dagegen zu den vorgelagerten Einzelprüfungen (Ziff. 6.4.1) und zu den Funktionskontrollen im Betrieb (siehe Abnahme und Inbetriebnahme).

Jede spätere Änderung (zusätzliche Tür, verschobene Klappe) verlangt neue Prüfungen, deren Umfang von Umfang und Art der Änderungen abhängt (Ziff. 7.1 Abs. 7).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abschottung schützt nur, wenn Brandschutztüren und -klappen schliessen.
  • Ein offen gehaltener Abschluss braucht eine automatische Schliessvorrichtung (BSR 15-15 Ziff. 3.4 Abs. 5); diese muss nicht zwingend von der BMA-Zentrale angesteuert werden, je nach Konzept ist eine lokale Einzelaktivierung zulässig (BSE 108-15).
  • Brandschutzklappen verbinden Antrieb und thermische Auslösevorrichtung und schliessen auch beim Ausschalten der Lüftung oder beim Ausfall der Steuerung (BSR 25-15 Ziff. 3.8.1).
  • Nicht jede Tür und jede Klappe ist ein Matrixausgang: Die Matrix verknüpft Aktivierungszonen mit Funktionen oder Stellungen der angesteuerten technischen Brandschutzeinrichtungen.
  • Der Integraltest deckt die Aktivierungszonen und die vorgesehenen Beziehungen ab, nicht jeden einzelnen Melder.

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Geprüft am 11. August 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder das genehmigte Brandschutzkonzept noch die Beurteilung durch die kantonale Brandschutzbehörde; beide können für ein konkretes Objekt besondere Anforderungen festlegen. Planung und Freigabe bleiben Sache der zuständigen Fachpersonen. Offizielle Quellen: BSR 15-15 «Brandschutzabstände, Tragwerke und Brandabschnitte», BSR 25-15 «Lufttechnische Anlagen» und BSE 108-15 «Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS)» (Ausgabe 2020, Stand 01.08.2022); SES-Richtlinie «Brandmeldeanlagen» (Ausgabe 01.07.2021, Kap. 10).

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