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Brandabschnitt (Abschnittsbildung)

Aufteilung eines Gebäudes in Abschnitte, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile getrennt sind, um die Brandausbreitung zu begrenzen.

Definition

Die Abschnittsbildung teilt ein Gebäude in Brandabschnitte, die durch feuerwiderstandsfähige Wände, Decken, Türen und Klappen getrennt sind. Sie begrenzt die Ausbreitung von Feuer und Rauch und schützt die Fluchtwege.

Kernpunkte

  • Brandfallsteuerungen (Türen, Klappen) tragen dazu bei, die Integrität der Abschnitte aufrechtzuerhalten.
  • Die Kohärenz zwischen Detektion, Abschnittsbildung und Evakuierung zeigt sich in der Steuermatrix.
  • Eine nicht abgeschottete Durchführung (Kanal, Kabeldurchgang) erzeugt eine Lücke im Abschnitt.
  • Die Abschnittsbildung gehört zum baulichen Brandschutz, ergänzt durch die Detektion.

Normative Referenzen

  • Richtlinien zum Feuerwiderstand und zur Abschnittsbildung
  • Richtlinie 16-15 (Flucht- und Rettungswege)
  • Erläuterung 108-15 (Brandfallsteuerungen)

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.