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Flucht- und Rettungswege

Geschützte Wege, die im Brandfall ein sicheres Verlassen des Gebäudes und den Zugang der Rettungskräfte ermöglichen.

Definition

Flucht- und Rettungswege sind die Wege, die Personen ein sicheres Verlassen des Gebäudes und den Rettungskräften den Zugang ermöglichen. Ihre Bemessung (Breiten, Längen) und ihre Türen sind in der Richtlinie 16-15 geregelt.

Kernpunkte

  • Die Branddetektion sichert diese Wege durch Steuerungen (Türen, Entrauchung, Entriegelung).
  • Brandschutztüren und Abschnittsbildung schützen die Wege vor Rauch und Feuer.
  • Der Alarm, auch als Sprachalarm, leitet die Personen zu den Ausgängen.
  • Die Kohärenz zwischen Evakuierung, Abschnittsbildung und Steuerungen wird bei der Abnahme geprüft.

Normative Referenzen

  • Richtlinie 16-15 (Flucht- und Rettungswege)
  • Erläuterung 108-15 (Brandfallsteuerungen)
  • VKF-Brandschutznorm

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

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