Definition
Flucht- und Rettungswege sind die Wege, die Personen ein sicheres Verlassen des Gebäudes und den Rettungskräften den Zugang ermöglichen. Ihre Bemessung (Breiten, Längen) und ihre Türen sind in der Richtlinie 16-15 geregelt.
Kernpunkte
- Die Branddetektion sichert diese Wege durch Steuerungen (Türen, Entrauchung, Entriegelung).
- Brandschutztüren und Abschnittsbildung schützen die Wege vor Rauch und Feuer.
- Der Alarm, auch als Sprachalarm, leitet die Personen zu den Ausgängen.
- Die Kohärenz zwischen Evakuierung, Abschnittsbildung und Steuerungen wird bei der Abnahme geprüft.
Normative Referenzen
- Richtlinie 16-15 (Flucht- und Rettungswege)
- Erläuterung 108-15 (Brandfallsteuerungen)
- VKF-Brandschutznorm
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.


