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Meldebereiche im DI-Plan strukturieren: Flächen, Reichweiten, Adressierung

Bereich, Gruppe, Adresse: Eine gute Aufteilung des DI-Plans bestimmt, wie schnell ein Brand lokalisiert wird und ob die Anlage konform ist. Überwachungsflächen, Gruppengrenzen und Sonderfälle (Korridore, Treppenhäuser, belüftete Räume), verankert in der SES-Richtlinie und der BSR 20-15.

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Meldebereiche im DI-Plan strukturieren: Flächen, Reichweiten, Adressierung

Meldergruppe, Meldebereich, Aktivierungszone: drei verschiedene Begriffe

Vor dem Aufteilen muss man richtig benennen. Die Alltagssprache vermischt drei Objekte, die weder demselben Text noch derselben Logik angehören:

  • Melder (Adresse): das physische Element, auf einem adressierbaren System eindeutig identifiziert.
  • Meldergruppe: eine logische Zusammenfassung von Meldern, die den Brandherd lokalisiert. Das ist der Begriff der BSR 20-15 Ziff. 3.7.1: Die überwachte Fläche ist in Meldergruppen zu unterteilen, die so bestimmt sind, dass der Brand rasch und eindeutig gemeldet und lokalisiert wird. Die SES-Richtlinie setzt konkrete Grenzen: höchstens 20 automatische Melder pro Kollektivgruppe, 32 bei einer adressierten Gruppe, wobei ab 20 adressierten Meldern Gruppennummer, Geschoss und Raumbezeichnung angezeigt werden müssen (SES-DT Ziff. 5.1 Abs. 1). Auf Linienebene höchstens 128 Melder (automatisch oder Handfeuermelder) pro Meldelinie (Ringleitung, 256 Elemente insgesamt), und ein Kurzschluss oder Unterbruch darf nicht mehr als 32 Melder gleichzeitig betreffen (SES-DT Ziff. 2.1 Abs. 11-12). Grundsätzlich werden nur benachbarte Räume in einer Gruppe zusammengefasst, eine Gruppe ist nur einer Steuer- und Anzeigeeinrichtung zugeordnet, und die Gruppen werden geschossweise gebildet, ausgenommen vertikale Bereiche (Ziff. 5.1 Abs. 2, 4, 6 und 7).
  • Meldebereich: der gebräuchliche Begriff für die Unterteilung der überwachten Fläche, wie sie im DI-Plan erscheint. Es ist ein Objekt der Darstellung: Er strukturiert die Planlesung und fasst meist eine oder mehrere Meldergruppen zusammen.
  • Aktivierungszone: der Begriff der BSE 108-15, der nicht zur Detektion, sondern zu den Brandfallsteuerungen gehört. Eine Aktivierungszone ist ein geographischer Teilbereich von Bauten und Anlagen, für welche ein definiertes Szenario gilt; sie wird im Zonenplan dargestellt.

Die Verbindung beider Welten stellt die SES-Richtlinie ausdrücklich her (Ziff. 5.1 Abs. 3): Die Meldergruppen sind mit den Aktivierungszonen der Brandfallsteuerungen zu koordinieren, eine Meldergruppe darf sich nicht über mehrere Aktivierungszonen erstrecken, und mehrere Meldergruppen können zu einer einzigen Aktivierungszone zusammengefasst werden. Genau deshalb ist eine Gruppe nicht gleich eine Aktivierungszone.

Sonderfall der Handfeuermelder: Sie bilden eigene Gruppen mit höchstens 10 Handfeuermeldern pro Gruppe (SES-DT Ziff. 5.2 Abs. 1).

Voll- oder Teilüberwachung und ausgenommene Räume

Die Aufteilung beginnt mit dem Umfang. Die BSR 20-15 Ziff. 3.2.1 unterscheidet die Vollüberwachung (das gesamte Gebäude, ausser ausdrücklich befreiten und feuerwiderstandsfähig abgetrennten Zonen) von der Teilüberwachung (mindestens die Fluchtwege und die Räume mit erhöhter Brandgefahr, auf einem ganzen Brandabschnitt).

Bestimmte Zonen können ausgenommen werden (Ziff. 3.2.2): nicht aktivierungsgefährdete Technikschächte, Nassräume ohne brennbare Lagerung, Aufzugsschächte mit separatem Maschinenraum, gewisse Hohlräume von abgehängten Decken/Doppelböden unterhalb von Brandbelastungs-Schwellen usw. Im Plan müssen diese Ausnahmen ausdrücklich sein: ein nicht abgedeckter Raum ohne Begründung ist eine Konformitätsabweichung.

Die Überwachungsfläche: die Fläche, die ein Melder abdeckt

Wie viele Melder für einen Raum? Die Antwort liegt in der maximalen Überwachungsfläche (A max) jedes Melders, definiert von der SES-Richtlinie (SES-DT Ziff. 7.2, Tabelle 1). Sie hängt vom Meldertyp, von der Höhe und von der Deckenform ab.

MelderRaumflächeRaumhöheÜberwachungsfläche A max (Deckenneigung unter 20°)
Rauch (EN 54-7/29/31)bis 80 m²bis 12 m80 m², Melderabstand 12 m
Rauch (EN 54-7/29/31)über 80 m²bis 6 m60 m², Melderabstand 10 m
Wärme (EN 54-5/30)bis 30 m²bis 7,5 m30 m², Melderabstand 8 m
Wärme (EN 54-5/30)über 30 m²bis 7,5 m20 m², Melderabstand 6 m

Zwei Lesarten sind nötig. Erstens sind «80 m² für Rauch, 30 m² für Wärme» Höchstwerte für kleine Räume: Sobald die Fläche diese Werte übersteigt, sinkt die zulässige Überwachungsfläche (60 m², bei Wärme sogar 20 m²), bevor sie mit Höhe oder Deckenneigung wieder steigt. Zweitens wird ein Raum bis 30 m² und 6 m Höhe mit einem Melder möglichst in der Raummitte ausgerüstet, unabhängig von der Deckenform.

Zwei Anordnungsregeln ergänzen die Tabelle: Die Melder werden regelmässig und symmetrisch angeordnet (SES-DT Ziff. 7.2 Abs. 2), und der Abstand zwischen Melder und Wand, horizontal und senkrecht zu dieser gemessen, entspricht der Hälfte des Abstands zwischen zwei Meldern, a/2 oder b/2 (Ziff. 7.2 Abs. 3): ein Wert, der nicht überschritten werden darf, wie es die Richtlinie für Korridore ausdrücklich formuliert («darf nicht grösser als a/2 sein», Ziff. 7.6 Abs. 2). Dazu kommt ein Minimum: mindestens 0,50 m zwischen Melder und Wänden oder Einrichtungen, ausser in Korridoren, Galerien und ähnlichen Gebäudeteilen unter 1 m Breite, wo der Melder möglichst zentral montiert wird (Ziff. 7.3 Abs. 1). Art und Anordnung der Brandmelder hängen von der Nutzung, den Umgebungsbedingungen, der Konfiguration der Räume und der Überwachungsfläche ab (BSR 20-15 Ziff. 3.1 Abs. 2).

Die Gruppen aufteilen: das Prinzip

Über die Flächen hinaus verlangen bestimmte Volumen eine eigene Meldergruppe, um die Lokalisierung nicht zu verwässern. Die BSR 20-15 Ziff. 3.7.1 Abs. 2 nennt die vertikalen Fluchtwege, die Lichtschächte, die Aufzugsschächte, die Technikschächte und die Turmkonstruktionen. Ziff. 3.7.2 ergänzt die Melder in Hohlräumen von abgehängten Decken/Doppelböden und in lufttechnischen Anlagen, die ebenfalls eigenen Gruppen angehören müssen (oder leicht lokalisierbar bleiben).

Das Ziel ist konstant: dass ein Alarm eine möglichst kleine und klare Zone bezeichnet, um die Feuerwehr eindeutig zu führen.

Sonderfälle, die man im Plan beherrschen muss

Die SES-Richtlinie behandelt ausdrücklich die Konfigurationen, die Pläne in die Falle locken:

  • Korridore und Räume bis 3 m Breite (SES-DT Ziff. 7.6): Abstand zwischen Rauchmeldern max. 15 m (10 m für Wärmemelder), Abstand zur Stirnwand ≤ a/2, und ein Melder an jeder Kreuzung und an jedem Korridoreingang.
  • Treppenhäuser (SES-DT Ziff. 7.7): ein Melder an der Decke des obersten Geschosses; über 12 m ohne Trennung ein Melder alle 3 Geschosse oder höchstens alle 12 m.
  • Schächte und Aufzüge (SES-DT Ziff. 7.7): Schächte geschossweise überwacht; ab 40 m Aufzugsschachthöhe ein Ansaugrauchmelder (Ansaugöffnungen höchstens 12 m auseinander).
  • Belüftete Zonen und Räume (SES-DT Ziff. 7.10): Melder ausserhalb des Zuluftstroms (mindestens 50 cm); über 10 Luftwechsel pro Stunde (Informatik, Reinräume) eigene Gruppen und auf 25 m² reduzierte Überwachungsfläche (max. 7 m Abstand); keine punktförmigen Melder in den Lüftungskanälen.

Für den allgemeinen Rahmen der Plandarstellung siehe DI-Pläne: Normen und Best Practices und die SES-Konformitäts-Checkliste.

Von der Plan-Zonierung zur Matrix

Eine saubere Aufteilung ist kein Selbstzweck, lässt sich aber nicht mechanisch in die Matrix übertragen. Ein Meldebereich oder eine Meldergruppe wird nicht automatisch zu einer Zeile der Brandfallsteuermatrix, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Matrix verknüpft nicht Meldergruppen mit Organen, sondern Aktivierungszonen mit den Funktionen oder Stellungen der angesteuerten technischen Brandschutzeinrichtungen (BSE 108-15, Begriffe «Matrix für Brandfallsteuerungen» und «Szenarien»).

Konkret erfolgt der Aufbau in zwei Schritten:

  1. Die Detektionsaufteilung verfolgt ein Lokalisierungsziel: den Brand rasch und eindeutig melden und lokalisieren (BSR 20-15 Ziff. 3.7.1).
  2. Die Aktivierungsaufteilung verfolgt ein Szenarienziel: welcher Gebäudeteil im Brandfall in welchen Zustand zu bringen ist. Mehrere Meldergruppen können darin zusammengefasst werden (SES-DT Ziff. 5.1 Abs. 3), und das Ergebnis wird im Zonenplan dargestellt, nicht im DI-Plan.

Die in beiden Richtungen zu beachtende Bedingung: Eine Meldergruppe darf sich nicht über mehrere Aktivierungszonen erstrecken. Genau deshalb entwirft man den DI-Plan in Kenntnis der angestrebten Szenarien, denn eine zu grobe Zonierung verunmöglicht später selektive Brandfallsteuerungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Begriffe unterscheiden: Die Meldergruppe lokalisiert (BSR 20-15 Ziff. 3.7, SES-DT Ziff. 5.1), der Meldebereich strukturiert den DI-Plan, die Aktivierungszone gehört zu den Brandfallsteuerungen und trägt ein Szenario (BSE 108-15).
  • Ein Meldebereich oder eine Meldergruppe wird nicht automatisch zu einer Matrixzeile: Die Matrix verknüpft Aktivierungszonen mit Funktionen oder Stellungen der angesteuerten Einrichtungen.
  • Die Überwachungsfläche hängt vom Meldertyp, von der Raumfläche, von der Raumhöhe und von der Deckenneigung ab (SES-DT Ziff. 7.2, Tabelle 1).
  • Der Wandabstand darf die Hälfte des Melderabstands (a/2 oder b/2) nicht überschreiten, bei einem Minimum von 0,50 m zu Wänden und Einrichtungen (SES-DT Ziff. 7.2 Abs. 3 und Ziff. 7.3 Abs. 1).
  • Vertikale Wege, Schächte, Aufzüge und technische Hohlräume verlangen eigene Gruppen; Korridore, Treppenhäuser und belüftete Räume haben ihre eigenen Regeln (SES-DT Ziff. 7.6, 7.7, 7.10).

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Geprüft am 11. August 2026. Dieser Artikel dient zur Information und ersetzt weder das genehmigte Brandschutzkonzept noch die Beurteilung durch die kantonale Brandschutzbehörde; beide können für ein konkretes Objekt besondere Anforderungen festlegen. Die abschliessende Dimensionierung liegt bei den zuständigen Fachpersonen. Quellen: SES-Richtlinie «Brandmeldeanlagen» (Ausgabe 01.07.2021, Kap. 2, 5 und 7; Verbandsdokument, nicht frei herunterladbar, siehe sicher-ses.ch), BSR 20-15 «Brandmeldeanlagen» und BSE 108-15 (Ausgabe 2020, Stand 01.08.2022).

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