Warum Qualitätssicherung im Brandschutz?
Die VKF-Brandschutznorm verlangt es: Alle Beteiligten müssen eine wirksame Qualitätssicherung des Brandschutzes garantieren, während der ganzen Lebensdauer des Gebäudes (BSR 11-15 Ziff. 2.1). Das ist keine administrative Baustellenübung: Die Pflicht umfasst Planung, Ausführung und danach den Betrieb, bis zum Rückbau. Dazu kommt eine Dokumentationspflicht: Bei der Übernahme erhalten die Eigentümer alle für den Unterhalt nötigen Unterlagen, die sie aufbewahren und nachführen müssen (Ziff. 2.2).
Um den Aufwand nach Risiko abzustufen, ordnet die Brandschutzrichtlinie BSR 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» jedes Projekt einer von vier Stufen zu: QSS 1 bis 4.
Wer legt die Stufe fest? Die Behörde
Drei Punkte strukturieren die Einstufung (Ziff. 2.3):
- die Stufe hängt von der Nutzung, der Geometrie (Höhe, Ausdehnung), der Bauweise und den besonderen Brandrisiken ab;
- könnte ein Gebäude mehreren Stufen zugeordnet werden, gilt die höchste für das ganze Gebäude (ausser bei klar trennbaren Teilen);
- die Brandschutzbehörde legt die Stufe fest und kann sie im Projektverlauf anpassen.
Die Tabelle nach Nutzung
Ziff. 3.3.1 kreuzt Nutzung und Gebäudehöhe (geringe / mittlere Höhe / Hochhaus). Einige Anhaltspunkte:
- Wohnen, Büro, Schulen, Industrie bis 1'000 MJ/m²: QSS 1 / 1 / 2;
- Beherbergung [b] und [c], Räume mit mehr als 300 Personen, Verkaufsgeschäfte, unterirdische Parkings ab dem 3. Untergeschoss, Industrie über 1'000 MJ/m², Hochregallager: QSS 2 / 2 / 3;
- Beherbergung [a] (Spitäler, Pflegeheime) und Gebäude mit unbekannter Nutzung: QSS 2 / 3 / 3.
Keine Nutzung führt automatisch zur QSS 4: Sie wird im Einzelfall festgelegt, für grosse, komplexe Gebäude mit hohen Risiken.
Besondere Risiken erhöhen die Stufe
Ziff. 3.4.1 ergänzt eine zweite Tabelle nach Gefahrenidentifikation. Eine Stufe höher geht es zum Beispiel bei: brennbaren Fassadenbekleidungen, Brandabschnitten über 7'200 m², überdachten Innenhöfen, gefährlichen Stoffen über bestimmten Mengen (mehr als 1'000 kg brennbare Gase oder 2'000 l leicht entzündbare Flüssigkeiten, siehe die Richtlinie über gefährliche Stoffe) sowie bei jedem Konzept mit Nachweisverfahren im Brandschutz: QSS 3, unabhängig von der Höhe.
Was jede Stufe konkret verlangt
- QSS 1 (Ziff. 5.1): kleine, einfache Gebäude ohne erhöhte Risiken. Standardkonzept, Brandschutzpläne; in der Regel übernimmt die Gesamtprojektleitung die Qualitätssicherung.
- QSS 2 (Ziff. 5.2): kleine bis mittlere Gebäude, mögliche Risiken. Die QS-verantwortliche Person muss als Brandschutzfachmann VKF (oder gleichwertig) anerkannt sein; einzelne Nachweise mit Nachweisverfahren sind möglich, mit Unterstützung eines Experten.
- QSS 3 (Ziff. 5.3): mittlere bis grosse Gebäude, erhöhte Risiken. Die QS-verantwortliche Person muss als Brandschutzexperte VKF (oder gleichwertig) anerkannt sein; Brandschutzkonzept und Nachweisverfahren sind zulässig, auch wenn sie voneinander abhängen.
- QSS 4 (Ziff. 5.4): grosse Gebäude mit hohen Risiken. Zusätzlich zum Experten kann die Behörde verlangen, dass ein unabhängiges Kontrollorgan die Brandsicherheit ganz oder teilweise prüft; dieses Organ ist rechtlich von allen Beteiligten unabhängig und rapportiert an Eigentümer und Behörde.
Und nach dem Bau?
Die Qualitätssicherungsstufe endet nicht mit der Abnahme. Eigentümer und Betreiber bleiben für den Unterhalt der Schutzeinrichtungen, die Integraltests und das Kontrollbuch des Gebäudes verantwortlich (Ziff. 4.1.1). Die logische Fortsetzung: Die Abnahme schliesst das Projekt ab, die Qualitätssicherung läuft im Betrieb weiter, namentlich über die Wartung der BMA.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Qualitätssicherungsstufen; die Brandschutzbehörde legt die QSS fest (BSR 11-15 Ziff. 2.3).
- Die Einstufung kreuzt Nutzung und Höhe (Ziff. 3.3.1); besondere Risiken erhöhen die Stufe (Ziff. 3.4.1).
- QSS 2 verlangt einen Brandschutzfachmann VKF, QSS 3 einen Experten; QSS 4 kann ein unabhängiges Kontrollorgan erfordern (Ziff. 5.2 bis 5.4).
- Die Qualitätssicherung läuft nach der Abnahme weiter: Unterhalt, Integraltests, Kontrollbuch (Ziff. 4.1.1).
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Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder die anwendbaren Richtlinien noch die Beurteilung der zuständigen Behörde. Referenzen: Brandschutzrichtlinie VKF 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» und VKF-Brandschutznorm.