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NORMES

Orientierungsplan der Brandmeldeanlage: was die Schweiz regelt

Der Plan bei der Zentrale, der die ausgelöste Meldergruppe auffindbar macht: was verlangt ist, was frei bleibt, und warum die Zoneneinteilung alles entscheidet.

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Orientierungsplan der Brandmeldeanlage: was die Schweiz regelt

Eine Brandmeldeanlage sagt nie «es brennt im Lager West». Sie meldet eine Meldergruppe, also eine Nummer. Zwischen dieser Nummer und dem Ort im Gebäude steht ein Dokument: der Orientierungsplan für den Feuerwehreinsatz. Er ist das am wenigsten spektakuläre Element der Anlage und dasjenige, das im Ernstfall am meisten Zeit spart.

Was ist ein Orientierungsplan?

Es ist der Plan, der die Nummern der Meldergruppen auf den Grundriss überträgt. Wer eine Nummer abliest, findet damit den Raum, das Geschoss und den Weg dorthin.

Er richtet sich an die Person, die als Erste vor dem Tableau steht: die instruierte Mitarbeiterin während der Anwesenheitsverzögerung, oder die eintreffende Feuerwehr. Sein Zweck ist eng und deshalb messbar. Ein guter Orientierungsplan beantwortet eine einzige Frage, und zwar in wenigen Sekunden: Wo hat die Anlage ausgelöst?

Ist er in der Schweiz vorgeschrieben?

Ja, und zwar ausdrücklich. Die VKF-Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen» verlangt in Ziffer 3.8.2 Abs. 1: «Für jede Brandmeldeanlage sind gut lesbare Orientierungspläne für den Feuerwehreinsatz (mit Meldergruppen) zu führen. Diese sind beim Feuerwehrzugang gut sichtbar und zugänglich zu deponieren.»

In diesem einen Satz stehen drei Dinge, die regelmässig zu klein geredet werden:

  • «Für jede Brandmeldeanlage.» Nicht erst ab einer bestimmten Anlagengrösse, nicht erst ab mehreren Gruppen, und nicht nur dort, wo ohnehin ein Feuerwehreinsatzplan besteht.
  • «Mit Meldergruppen.» Die Meldergruppen sind vorgeschriebener Mindestinhalt, nicht eine Zutat nach Geschmack.
  • «Gut lesbar.» Lesbarkeit ist eine Anforderung, keine Empfehlung. Der Anhang zur selben Ziffer nennt als Beispiel eine farbliche Darstellung.

Damit ist die Pflicht eine nationale Brandschutzvorschrift und nicht bloss eine Empfehlung eines Branchenverbands. Die SES-Richtlinie kommt hinzu und ergänzt sie, ersetzt sie aber nicht.

Ein Punkt, der oft durcheinandergerät: Der Orientierungsplan ist nicht dasselbe wie das Feuerwehrbedien- und Anzeigeteil. Das ist ein Gerät, kein Dokument, und es hat eigene Bedingungen. Die BSR 20-15 verlangt dafür in Ziffer 3.3 Abs. 1 einen sicheren, für die Feuerwehr leicht zugänglichen Standort, ausdrücklich aber nur für Anlagen, «die mehr als eine Meldergruppe umfassen». Genau diese Schwelle wird gelegentlich auf den Orientierungsplan übertragen. Dort gehört sie nicht hin: Ziffer 3.8.2 Abs. 1 kennt keine.

Was die Vorschrift dagegen nicht festlegt, ist ein Muster. Es gibt kein vorgeschriebenes Papierformat, keinen Massstab und keine landesweit verbindliche Systematik für die Nummerierung der Zonen. Verlangt sind Inhalt, Lesbarkeit und Auffindbarkeit, nicht eine bestimmte Bildsprache. Wer nach «dem» amtlichen Muster sucht, sucht etwas, das die Schweizer Regelung bewusst offen lässt.

Wo wird er deponiert?

Hier lohnt es sich, die Stellen nebeneinanderzulegen, weil sie unterschiedlich formuliert sind und in der Praxis gegeneinander ausgespielt werden.

StelleWas dort stehtOrt
BSR 20-15, Ziffer 3.8.2 Abs. 1Orientierungspläne für den Feuerwehreinsatz sind gut sichtbar und zugänglich zu deponierenBeim Feuerwehrzugang
BSR 20-15, Anhang zu Ziffer 3.8.2Über jede fertiggestellte Anlage sind bestimmte Dokumente zu deponieren, darunter die OrientierungspläneBei der Brandmelderzentrale
BSR 20-15, Ziffer 3.8.2 Abs. 2Für jede Anlage ist ein Kontrollbuch zu führen und zu deponierenBei der Brandmeldezentrale
SES-Richtlinie BMA, Ziffer 11.1Das Kontrollbuch ist zu deponieren; das technische Dossier üblicherweise ebenfallsBei der Zentrale beziehungsweise beim Feuerwehrbedien- und Anzeigeteil

Ein Widerspruch ist das nicht. In vielen Objekten liegen Feuerwehrzugang und Zentrale ohnehin beieinander, und dann erledigt sich die Frage von selbst. Liegen sie auseinander, besteht die Aufgabe nicht darin, sich für eine Stelle zu entscheiden, sondern die Organisation so zu wählen, dass die eintreffende Mannschaft den Plan dort findet, wo sie ins Gebäude geht. Wie das im Einzelfall gelöst wird, ob mit einem Depot beim Zugang, einem Schlüsseldepot oder einem zweiten Satz bei der Zentrale, hängt vom Objekt, vom Brandschutzkonzept und von den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr ab.

Der Anhang zu Ziffer 3.8.2 zählt im Übrigen auf, was über eine fertiggestellte Anlage insgesamt zu deponieren ist: die Orientierungspläne, ein technisches Dossier, die Bedienungsanleitung, das Kontrollbuch, Weisungen für die Durchführung von Funktionskontrollen und für das Verhalten bei Unterbruch der Anlage, der Alarmierungsplan sowie die Dokumentation allfälliger Ansteuerungen technischer oder baulicher Brandschutzeinrichtungen. Das ist eine Liste von Dokumenten, kein Inhaltsverzeichnis für ein einziges Blatt. Nichts daran verlangt, all das grafisch auf den Orientierungsplan zu bringen.

Was gehört auf den Orientierungsplan?

AngabeWozu sie dientStatus
Meldergruppen mit ihren Nummern auf dem GrundrissDie Meldung in einen Ort übersetzenVorgeschrieben, BSR 20-15 Ziffer 3.8.2 Abs. 1
Gute Lesbarkeit, zum Beispiel farbliche DarstellungDen Plan unter Stress benutzbar machen«Gut lesbar» ist vorgeschrieben; die farbliche Darstellung nennt der Anhang als Beispiel
Geschosse, Zugänge und Weg zur GruppeVon der Nummer zum Raum kommenErgibt sich aus dem Zweck, ist aber nicht als Einzelinhalt vorgeschrieben
Standort der Zentrale und des Bedien- und AnzeigeteilsDen Ausgangspunkt des Wegs festlegenGute Praxis
BrandabschnitteDie Ausbreitung abschätzenGute Praxis; die Gruppenbildung nimmt auf sie Rücksicht (SES-Richtlinie BMA, Ziffer 5.1)
Angesteuerte EinrichtungenWissen, was beim Alarm bereits geschaltet hatEigene Dokumentation nach dem Anhang zu Ziffer 3.8.2, nicht zwingend auf demselben Plan
Sprinklerbezogene Angaben wie der geschützte Bereich je AlarmventilDen Sprinklerbereich lokalisierenNur im Sonderfall, wenn die Brandmeldeanlage bloss der Überwachung und Übertragung dient (SES-Richtlinie BMA, Ziffer 15.7 Abs. 3)

Löscheinrichtungen, Aufzüge, Rauch- und Wärmeabzug, Photovoltaikanlagen oder besondere Gefahren sind für die Feuerwehr zweifellos nützlich. Als allgemeine Pflicht auf dem Orientierungsplan lassen sie sich aus der BSR 20-15 aber nicht ableiten. Wo sie verlangt werden, kommt das aus dem Brandschutzkonzept, aus einer kantonalen Vorgabe oder von der örtlichen Feuerwehr, und dann gehört es auch so in ein Pflichtenheft geschrieben.

Warum entscheidet die Zoneneinteilung über die Qualität des Plans?

Weil der Plan nur so genau sein kann wie die Gliederung dahinter. Eine Gruppe, die drei Geschosse umspannt, ergibt eine Nummer, die niemanden irgendwohin führt.

Die SES-Richtlinie BMA ist hier präzise. Bei der Bildung der Melderzonen ist die Aufteilung der Brandabschnitte zu berücksichtigen, und die Gruppen sollen sich nach Möglichkeit nicht über mehrere Brandabschnitte erstrecken; gebildet werden sie geschossweise, mit Ausnahme vertikaler Bereiche wie Treppenhäuser oder Aufzugsschächte (Ziffer 5.1). Dieselbe Ziffer verlangt, dass die Meldergruppen mit den Aktivierungszonen der Brandfallsteuerungen abgestimmt sind: Eine Gruppe darf sich nicht über mehrere Aktivierungszonen erstrecken.

Das ist der eigentliche Hebel. Man verbessert einen Orientierungsplan selten durch schönere Grafik, sondern fast immer durch eine sauberere Zoneneinteilung. Dazu kommt die Bemessung der Überwachungsflächen nach Ziffer 7.2, die bestimmt, wie fein eine Fläche überhaupt aufgelöst wird.

Orientierungsplan, Einsatzplan, Laufkarte: die Abgrenzung

Im Alltag werden die Begriffe vermischt. Sauber trennen lassen sie sich trotzdem:

DokumentFunktionGrundlage
Orientierungsplan für den FeuerwehreinsatzMeldergruppen rasch lokalisieren und den Einsatz führenBSR 20-15, Ziffer 3.8.2 Abs. 1
FeuerwehreinsatzplanDen Einsatz im ganzen Objekt vorbereiten und führenBSR 12-15, Ziffer 3.1 Abs. 3 und Ziffer 7.1
BrandschutzplanKonzept und Massnahmen des Brandschutzes dokumentierenIn der BSR 10-15 definiert
Flucht- und RettungswegplanNutzerschaft und Besucher zum Ausgang oder an einen sicheren Ort führenIn der BSR 10-15 definiert
AlarmierungsplanDie Ansteuerung der Alarmierungs- und Steuereinrichtungen festhaltenBSR 20-15, Anhang zu Ziffer 3.8.2
Brandfallsteuerungsmatrix beziehungsweise Dokumentation der AnsteuerungenDas Zusammenspiel von Detektion und angesteuerten Einrichtungen dokumentierenBSR 20-15, Anhang zu Ziffer 3.8.2; BSE 108-15 Ziffer 7.5

Nicht in dieser Reihe steht die «Feuerwehrlaufkarte». Der Begriff stammt aus dem deutschen Regelwerk und ist in der Schweiz ein Gebrauchsbegriff, keine Vorgabe der Brandschutzvorschriften. Ebenso wenig sind «Meldergruppenplan», «Zonenplan» oder «Detektionsplan» amtliche Bezeichnungen; sie stammen aus der Planungspraxis und meinen je nach Betrieb Unterschiedliches. Eine Ausschreibung, die eine Laufkarte «nach deutscher Norm» verlangt, importiert ein Regelwerk, das hier nicht gilt, und macht das Ergebnis nicht konformer, nur teurer. Wer laufkartenähnliche Unterlagen oder eine bestimmte Darstellung will, stützt das besser auf das Brandschutzkonzept oder auf eine ausdrückliche Vorgabe der örtlichen Feuerwehr und schreibt genau das ins Pflichtenheft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BSR 20-15 verlangt in Ziffer 3.8.2 Abs. 1 für jede Brandmeldeanlage gut lesbare Orientierungspläne für den Feuerwehreinsatz mit den Meldergruppen, beim Feuerwehrzugang gut sichtbar und zugänglich deponiert.
  • Die Einschränkung «mehr als eine Meldergruppe» betrifft das Feuerwehrbedien- und Anzeigeteil nach Ziffer 3.3 Abs. 1, nicht den Orientierungsplan.
  • Der Anhang zu Ziffer 3.8.2 verlangt zusätzlich, dass über jede fertiggestellte Anlage ein ganzes Dokumentenpaket bei der Brandmelderzentrale deponiert wird, darunter die Orientierungspläne und der Alarmierungsplan. Dieses Paket muss nicht grafisch auf einem einzigen Plan erscheinen.
  • Vorgeschrieben sind Inhalt, Lesbarkeit und Auffindbarkeit, nicht ein Format, ein Massstab oder eine bestimmte Nummerierungssystematik.
  • Die SES-Richtlinie BMA und die BSE 108-15 ergänzen die Brandschutzrichtlinie, ersetzen sie aber nicht.
  • Die Qualität des Plans hängt an der Zoneneinteilung (SES-Richtlinie BMA, Ziffer 5.1), nicht an der Grafik.
  • «Feuerwehrlaufkarte» ist ein Gebrauchsbegriff aus dem deutschen Regelwerk, keine Schweizer Vorgabe.

Offizielle Quellen

Der Brandschutz wird über kantonales Recht angewendet: Die Behörde Ihres Kantons und die örtliche Feuerwehr können eigene Vorgaben zur Darstellung machen, und das für Ihr Objekt bewilligte Brandschutzkonzept geht jeder allgemeinen Regel vor.

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Aktualisiert am 12. August 2026. Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und ersetzt weder die anwendbaren Vorschriften noch die Beurteilung der zuständigen Behörde. Referenzen: BSR 20-15 «Brandmeldeanlagen» (Ausgabe 01.01.2017), BSR 10-15, BSR 12-15, SES-Richtlinie BMA (Ausgabe 01.07.2021), BSE 108-15.

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