Definition
Ein Handfeuermelder ist ein von einer Person betätigtes Element, um einen Brand zu melden und den Alarm auszulösen, unabhängig von den automatischen Meldern. Er ist wie die übrigen Melder an die Brandmelderzentrale angeschlossen.
Kernpunkte
- Er wird auf den Fluchtwegen und in der Nähe der Ausgänge platziert.
- Seine Betätigung löst einen Alarm und, je nach Organisation, die Übertragung und die zugehörigen Steuerungen aus.
- Er ergänzt die automatische Detektion, ohne sie zu ersetzen: Beide bestehen in derselben Anlage.
- Kennzeichnung und Zugänglichkeit tragen zur Wirksamkeit des Alarms bei.
Normative Referenzen
- EN 54-11 (Handfeuermelder)
- SES-Richtlinie für Brandmeldeanlagen
- Richtlinie 20-15 (Brandmeldeanlagen)
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