Definition
Die Sicherheitsstromversorgung liefert die Energie, um die Brandmeldeanlage in Betrieb zu halten, wenn die allgemeine Stromversorgung des Gebäudes ausfällt. Sie stützt sich in der Regel auf eine Hauptquelle (Netz) und eine Notquelle (Batterien).
Kernpunkte
- Die Batterieautonomie muss die geforderte Bereitschaftsdauer und eine Reserve für die Alarmphase abdecken.
- Die Versorgung wird überwacht: Ein Spannungsabfall oder ein Ladefehler löst eine Störung an der Brandmelderzentrale aus.
- Die Auslegung berücksichtigt den Verbrauch der Melder, der Steuerungen und der Übertragung.
- Die Versorgungskomponenten unterliegen den Anforderungen der Normenreihe EN 54.
Normative Referenzen
- EN 54-4 (Energieversorgungseinrichtung)
- SES-Richtlinie für Brandmeldeanlagen
- Richtlinie 20-15 (Brandmeldeanlagen)
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