Definition
Reduzierter Überwachungsumfang, der mindestens die Fluchtwege und die Räume mit erhöhter Brandgefahr abdeckt und sich stets auf einen ganzen Brandabschnitt erstreckt. Die Brandschutzbehörde kann die Ausdehnung auf weitere Brandabschnitte verlangen. Sie ist eine Alternative zur Vollüberwachung, sofern das Brandschutzkonzept dies zulässt (Richtlinie 20-15, Kapitel 3.2).
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