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Teilüberwachung

Reduzierter Überwachungsumfang, der mindestens die Fluchtwege und die Räume mit erhöhter Brandgefahr abdeckt und sich auf einen ganzen Brandabschnitt erstreckt.

Definition

Reduzierter Überwachungsumfang, der mindestens die Fluchtwege und die Räume mit erhöhter Brandgefahr abdeckt und sich stets auf einen ganzen Brandabschnitt erstreckt. Die Brandschutzbehörde kann die Ausdehnung auf weitere Brandabschnitte verlangen. Sie ist eine Alternative zur Vollüberwachung, sofern das Brandschutzkonzept dies zulässt (Richtlinie 20-15, Kapitel 3.2).

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

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