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Vollüberwachung

Überwachungsumfang, der das gesamte Gebäude abdeckt, mit Ausnahme ausdrücklich ausgenommener und feuerwiderstandsfähig abgetrennter Räume.

Definition

Überwachungsumfang, der das gesamte Gebäude oder Bauwerk abdeckt, mit Ausnahme ausdrücklich ausgenommener und feuerwiderstandsfähig abgetrennter Räume und Bereiche. Sie wird für besonders sensible Nutzungen wie Beherbergungsbetriebe verlangt und ist der grundsätzlich anzustrebende Standard. Der Grundsatz ist in der Brandschutzrichtlinie 20-15, Kapitel 3.2, festgelegt.

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

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