Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.
Zulässige Verzögerung mit instruiertem Personal zwischen Alarm und Übertragung, um eine Erkundung vor dem Aufgebot zu ermöglichen.
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Die Alarmverzögerung ist die zulässige Verzögerung zwischen Detektion und Übertragung an die Rettungskräfte, wenn eine Alarmorganisation mit instruiertem Personal eine Erkundung vor Ort erlaubt. Sie soll Fehlalarme filtern, ohne einen nötigen Einsatz zu verzögern.