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Alarmübertragung

Automatische Weiterleitung des Feueralarms an eine berechtigte Empfangsstelle, in der Regel die Feuerwehr.

Definition

Die Alarmübertragung ist die automatische Weiterleitung des Feueralarmsignals von der Brandmelderzentrale an eine berechtigte Empfangsstelle, in der Regel die Feuerwehr. Sie stellt sicher, dass ein bestätigter Alarm zu einem Einsatz führt.

Kernpunkte

  • Der Übertragungsweg wird überwacht: Sein Ausfall erzeugt eine Störung.
  • Je nach Alarmorganisation kann die Übertragung in definierten Grenzen verzögert werden.
  • Die Übertragung gehört zur Kette, die beim integralen Test geprüft wird.
  • Die Übertragungsmodalitäten werden mit der Behörde und der Empfangsstelle vereinbart.

Normative Referenzen

  • SES-Richtlinie für Brandmeldeanlagen
  • Erläuterung 108-15 (Alarmorganisation)
  • Kantonale Brandschutzvorschriften

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.