Definition
Gefährliche Stoffe sind Substanzen mit besonderem Risiko (brennbar, brandfördernd, giftig, reaktiv). Ihr Vorhandensein und ihre Lagerung führen zu verschärften Anforderungen an Schutz und Branddetektion.
Kernpunkte
- Die Richtlinie 26-15 regelt die Anforderungen an gefährliche Stoffe.
- Eine Aktualisierung dieser Richtlinie tritt am 1. April 2026 in Kraft.
- Detektionsart und Steuerungen werden an das Risiko des gelagerten Produkts angepasst.
- Mengen, Nutzung und Lagerbedingungen bestimmen das Anforderungsniveau.
Normative Referenzen
- Richtlinie 26-15 (gefährliche Stoffe), Aktualisierung per 1. April 2026
- VKF-Brandschutznorm
- Richtlinie 20-15 (Brandmeldeanlagen)
Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.

