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Gefährliche Stoffe (Gefahrstoffe)

Stoffe mit besonderem Risiko (brennbar, giftig, reaktiv), deren Lagerung verschärfte Brandschutzanforderungen auslöst.

Definition

Gefährliche Stoffe sind Substanzen mit besonderem Risiko (brennbar, brandfördernd, giftig, reaktiv). Ihr Vorhandensein und ihre Lagerung führen zu verschärften Anforderungen an Schutz und Branddetektion.

Kernpunkte

  • Die Richtlinie 26-15 regelt die Anforderungen an gefährliche Stoffe.
  • Eine Aktualisierung dieser Richtlinie tritt am 1. April 2026 in Kraft.
  • Detektionsart und Steuerungen werden an das Risiko des gelagerten Produkts angepasst.
  • Mengen, Nutzung und Lagerbedingungen bestimmen das Anforderungsniveau.

Normative Referenzen

  • Richtlinie 26-15 (gefährliche Stoffe), Aktualisierung per 1. April 2026
  • VKF-Brandschutznorm
  • Richtlinie 20-15 (Brandmeldeanlagen)

Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.