Informativer, von sdai.ch verfasster Inhalt. Keine Verbindlichkeit gegenüber VKF, SES oder SIA: Massgebend sind allein die offiziellen Texte.
Die 4 Stufen der Qualitätssicherung im Brandschutz nach Richtlinie 11-15, vom kleinen einfachen Gebäude bis zum kontrollierten komplexen Bauwerk.
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Die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» definiert vier Qualitätssicherungsstufen (QSS 1 bis 4). Die anwendbare Stufe hängt von Nutzung und Komplexität des Bauwerks ab und bestimmt, wer die Qualitätssicherung mit welcher Qualifikation trägt.
Je höher die Stufe, desto umfangreicher die geforderte Dokumentation: Brandschutzkonzept oder -pläne, Übereinstimmungserklärungen, zusätzliche dokumentierte Nachweise und Kontrollen. Diese Dokumentation begleitet das Bauwerk von der Planung bis zum Betrieb.